Kommunalaufsicht
Unsere Aufgaben:
- Rechtsaufsicht über Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände
- Beratung von Gemeinden, Gemeindeverbänden und Zweckverbänden
- Prüfung von Haushaltssatzungen und Wirtschaftsplänen
- Stellungnahmen zur Finanzkraft der Kommunen
- Genehmigung von Wappen und Flaggen

Wo wir nicht helfen können:
- Durchsetzung von Schadensersatzforderungen gegen Gemeinden
- Rechtsberatung im Einzelfall
- Hilfe bei privaten Anliegen an Gemeinden und Gemeindeverbände
Genehmigung von Haushaltsplänen der Gemeinden
Die 70 Ortsgemeinden und verbandsangehörigen Städte sowie die 4 Verbandsgemeinden, die verbandsfreie Gemeinde Grafschaft und die 3 verbandsfreien Städte Sinzig, Bad Neuenahr-Ahrweiler und Remagen des Landkreises Ahrweiler haben für jedes Jahr einen Haushaltsplan aufzustellen, in dem alle Einnahmen und Ausgaben dargestellt sind. Angefangen von Verwaltungskosten über Kosten für Soziales, Straßenbau und kommunale Einrichtungen bis zu Steueraufkommen und Schuldendienst bietet der Haushaltsplan ein umfassendes Bild der Finanzsituation der Gemeinde.
Bei Haushaltsplänen, die keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen enthalten, prüft die Kommunalaufsicht, ob die einzelnen Ansätze geltendem Recht entsprechen. Daneben berät sie die Kommunen in Fragen der Einnahmenbeschaffung und Ausgabenbewirtschaftung sowie in Fragen der Finanzplanung.
Enthält der Haushaltsplan genehmigungspflichtige Teile, wie etwa Kredite, prüft die Kommunalaufsicht, ob die Genehmigung erteilt werden kann.