Breadcrump

Dienstag, 3. August 2021

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Kreisstadt: Abkochgebot bleibt bestehen

Stadtteile Kirchdaun und Ramersbach ausgenommen

Entgegen anderslautender Gerüchte bleibt das durch das Gesundheitsamt des Kreises angeordnete Abkochgebot des Trinkwassers für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler auch weiterhin bestehen. Das Leitungswasser muss demnach weiterhin abgekocht werden. Davon ausgenommen sind lediglich die Stadtteile Kirchdaun und Ramersbach, die über eine separate Wasserversorgung verfügen.

Das Leitungswasser ist in der Kreisstadt für die Toilettennutzung, zum Duschen und für Reinigungszwecke ohne Einschränkungen nutzbar. Zum Trinken, zum Zubereiten von Speisen und zum Zähneputzen soll abgekochtes Wasser oder Flaschenwasser verwendet werden.

Sollten keine Möglichkeiten zum Abkochen bestehen, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger, abgepacktes Trinkwasser zu verwenden.

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