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Montag, 12. Juli 2021

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Gymnasium Nonnenwerth: Brandschutz- und Hygienekonzept akzeptiert

Erklärung des Schulträgers zur Umsetzung steht noch aus

Am Montag und Dienstag, 5. und 6. Juli 2021, wurden der Kreisverwaltung Ahrweiler durch den vom Schulträger des Privaten Gymnasiums Nonnenwerth beauftragten Brandschutzsachverständigen zwei Brandschutzkonzepte übersandt. Inhalt dieser Konzepte sind Lösungsvorschläge und Maßnahmen, um eine Wiederaufnahme des Unterrichts in Teilbereichen des Klosters Nonnenwerth zu ermöglichen. Hierzu zählen: die Freigabe des Bioanbaus, der Aula, des Erdgeschosses, eines Klassenraums im Untergeschoss, der Sporthalle sowie des Verwaltungsbereichs und mehrerer Klassenräume im 1. Obergeschoss.

Die Kreisverwaltung hat diese Konzepte aus brandschutz- und bautechnischer Sicht geprüft und grundsätzlich akzeptiert. Auch das vom Schulträger übersandte Hygienekonzept wurde durch das Gesundheitsamt des Kreises überprüft und für die vorgesehenen Teilbereiche grundsätzlich akzeptiert.
Die Sporthalle kann seitens der Kreisverwaltung nicht für eine schulische Nutzung freigegeben werden, da die durch den TÜV Rheinland bereits im November 2020 festgestellten Mängel an den raumlufttechnischen Anlagen der Halle (zum Beispiel fehlerhafte Brandschutzklappen sowie defekte Innendämmung) bis heute nicht behoben sind. Über das Ergebnis dieser Untersuchung wurde die Kreisverwaltung auf Nachfrage am 28. Juni 2021 durch den Schulträger informiert.

Voraussetzung für eine Wiederaufnahme einer temporären schulischen Nutzung ist, dass der Schulträger sowie der durch ihn beauftragte Brandschutzsachverständige der Kreisverwaltung die Umsetzung der genannten Maßnahmen und Konzepte zuvor schriftlich bestätigen. Die Wiederaufnahme ist vom Schulträger bis zum 15. August 2021 beantragt. Über eine über dieses Datum hinausgehende Nutzung ist gesondert zu entscheiden.

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