Montag, 10. Mai 2021
Neue Regelungen für vollständig Geimpfte und Genesene
Gestern hat der Bund die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) erlassen, wonach für Menschen, die gegen Covid-19 vollständig geimpft oder von einer nachgewiesenen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus genesen sind, neue Regelungen gelten.
Dazu gehören Ausnahmen von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie von Beschränkungen beim kontaktlosen Individualsport, der Zugang ohne Test zum Beispiel zu Geschäften, Zoo oder Friseur und Ausnahmen von Quarantänepflichten (außer bei der Einreise aus Virusvarianten-Gebieten). In allen Fällen bleiben die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung.
Bei vollständig geimpften Personen muss die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Genesene müssen ihre zurückliegende Corona-Infektion mittels PCR-Test nachweisen. Der Test muss mindestens 28 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegen. Weitere Informationen unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/erleichterungen-geimpfte-1910886.
Darüber hinaus hat die Landesregierung angekündigt, in dieser Woche weitere Öffnungsschritte zu beschließen.