Beratungsförderung
Bei dem Programm handelt es sich um einen Zuschuss zu Beratungskosten im Rahmen einer geplanten Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge. Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 Euro je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten, d.h. maximal 400 Euro pro Tagewerk.
Diese Förderung richtet sich an KMU in mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die Beratungen zu strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign haben. Auch hier beträgt der maximale Zuschussbetrag 400 Euro pro Tagewerk, wobei maximal 15 beratertage innerhalb von 3 Jahren gefördert werden.
Die BITT-Technologieberatung ist eine Förderung von Beratungen zur Innovation und Technologie für KMU in Rheinland-Pfalz. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten, maximal 400 Euro pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens 8 Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten). Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von 3 Steuerjahren.
Das Zuschussprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Unternehmen können sich von qualifizierten, Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Ebenso erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.