Existenzgründung

Bei dem Programm handelt es sich um einen Zuschuss zu Beratungskosten im Rahmen einer geplanten Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge. Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 Euro je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten, d.h. maximal 400 Euro pro Tagewerk.

Das Zuschussprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Unternehmen können sich von qualifizierten, Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Ebenso erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

Die KfW bietet drei passgenaue Finanzierungsprogramme für eine erfolgreiche Unternehmensgründung. Für die Inanspruchnahme der Förderkredite gilt das Hausbankenverfahren.

Der zinsverbilligte ERP-Gründerkredit RLP der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) richtet sich nach dem ERP-Gründerkredit Universell der KfW. Die ISB verbilligt die ohnehin schon günstigen Kredite der KfW zusätzlich. Für die Inanspruchnahme des Gründerkredits gilt das Hausbankenverfahren.

Die ISB stellt über verschiedene Tochtergesellschaften (Beteiligungsfonds) Unternehmen in Rheinland-Pfalz Beteiligungskapital in Form von Direkt-Beteiligungen (Erwerb von Gesellschaftsanteilen) und/oder typisch stillen Beteiligungen zur Verfügung. Das Beteiligungskapital dient zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals des antragstellenden Unternehmens.

Mit Bürgschaftsvergaben unterstützt das Land Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der ISB Unternehmen bei der Finanzierung von volks- und betriebswirtschaftlich förderfähigen Vorhaben in Rheinland-Pfalz, sofern von Unternehmerseite keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden können. Es handelt sich dabei um Höchstbetragsbürgschaften, die gegenüber Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen zur Absicherung von Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier:

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