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Freitag, 27. März 2015

HINWEIS (Veröffentlichung vor 10 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Kurzzeitkennzeichen: Fahrzeugbezogene Ausstellung sorgt für mehr Sicherheit

Am 1. April treten gesetzliche Änderungen für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen in Kraft.

Am 1. April treten gesetzliche Änderungen für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen in Kraft. Wegen des zunehmenden Missbrauchs dieser Nummernschilder werden die bisher personenbezogenen Kennzeichen auf fahrzeugbezogene umgestellt. Darauf macht jetzt die Kreisverwaltung Ahrweiler aufmerksam.

Wer bisher am Wochenende ein Auto kaufen wollte, konnte vor dem Kauf ein Kurzzeitkennzeichen erhalten, das nur auf seine Person ausgestellt wurde. Dies war ein Vorteil bei einer spontanen Kaufentscheidung. Nun steht der Sicherheitsaspekt im Vordergrund. Es muss bereits bei der Beantragung des Kennzeichens ein konkretes Fahrzeug bekannt sein. Zusätzlich muss grundsätzlich der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung, ggf. auch Sicherheitsprüfung, erbracht und eine Versicherungsbestätigung vorgelegt werden. Personalausweis und Kopien der Papiere werden ebenfalls für die Zuteilung benötigt. Das Kennzeichen gilt nach den neuen Bestimmungen ausschließlich für ein Kraftfahrzeug. Ein Wechsel der Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich.

Die Kurzzeitkennzeichen sind bei allen Zulassungsstellen im Kreis Ahrweiler – der zentralen Zulassungsstelle in der Kreisverwaltung Ahrweiler sowie den Außenstellen in Sinzig, Niederzissen und Adenau – erhältlich.

Weitere Infos gibt es bei der Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Ahrweiler, Ruf 02641/975-340, Email vl-kfz@kreis-ahrweiler.de und im Internet unter www.kreis-ahrweiler.de, „Bürgerservice“, „Kfz-Zulassung“, „Kurzzeitkennzeichen“.


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