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Freitag, 24. April 2015

HINWEIS (Veröffentlichung vor 10 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Briefwahl: Was ist zu beachten?

Gies: Grundrecht der Demokratie nutzen – Landrats-Wahl am 10. Mai

„Eine hohe Wahlbeteiligung spiegelt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger an der Weiterentwicklung des Kreises Ahrweiler wider.“

„Eine hohe Wahlbeteiligung spiegelt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger an der Weiterentwicklung des Kreises Ahrweiler wider.“ Mit diesen Worten macht der Erste Kreisbeigeordnete des AW-Kreises, Horst Gies, in seiner Funktion als Kreiswahlleiter auf die anstehende Landrats-Wahl aufmerksam. Gies ruft alle Wahlberechtigten dazu auf, an dem Urnengang teilzunehmen, „um damit eines der wichtigsten Grundrechte der Demokratie zu nutzen.“

Die Wahl des Landrates für den Kreis Ahrweiler findet am Sonntag, 10. Mai 2015, statt. Am gleichen Tag wird in der Verbandsgemeinde Brohltal der Bürgermeister gewählt.

Zugleich macht Kreiswahlleiter Gies auf die Möglichkeit der Briefwahl bei der Landrats-Wahl aufmerksam. Wer am Wahlsonntag verhindert ist, das Wahllokal aufzusuchen, kann seine Stimme schon jetzt per Briefwahl abgeben. Was ist dabei zu beachten? Die Wahlberechtigten müssen keine Gründe mehr angeben, warum sie zu Hause wählen möchten. Jeder Wahlberechtigte kann auch eine andere Person beauftragen, für ihn den Briefwahlantrag zu stellen.

Die Briefwahlunterlagen für die Landrats-Wahl werden in den Rathäusern beantragt. Dies sind die jeweils zuständigen Verwaltungen der Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen und Sinzig, der Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Bad Breisig und Brohltal sowie der Gemeinde Grafschaft.

Der Antrag kann schriftlich als Briefpost, per Fax, Telegramm, Fernschreiben, E-Mail oder in sonstiger dokumentierbarer elektronischer Form erfolgen. Der einfachste Weg ist, die Rückseite der Wahlbenachrichtigung – diese wurde den Wählern zugestellt – auszufüllen und in einem frankierten Umschlag an die betreffende Verwaltung zu senden. Die Wähler können ihre Wahlscheine für die Briefwahl auch durch einen persönlichen Besuch bei der zuständigen Verwaltung beantragen. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.

Wer die Briefwahlunterlagen online beantragen möchte, findet auf der Internetseite seiner Verwaltung einen entsprechenden Hinweis. Die Kreisverwaltung hat auf ihrer Webseite Links zu den acht Kommunen eingerichtet: www.kreis-ahrweiler.de.

Wer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich kurzfristig bei der zuständigen Verwaltung melden.

Die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig zur Post gegeben werden, damit sie bis zum Wahltag bei der zuständigen Verwaltung eintreffen. Spätestens am Freitag vor der Wahl, also am 8. Mai, müssen die Wahlbriefe bis zur Briefkastenleerung in die Postbriefkästen eingeworfen werden. Wahlbriefe, die nach der Freitagsleerung eingeworfen werden, erreichen die Verwaltungen nicht mehr.

Die Briefwahlunterlagen können auch unmittelbar bei den Verwaltungen abgegeben oder in deren Hausbriefkästen eingeworfen werden. Letzter Zeitpunkt für die persönliche Abgabe der Briefwahlunterlagen bei der zuständigen Verwaltung ist der Wahlsonntag, 10. Mai. Der Wahlbrief muss bis spätestens 18 Uhr bei der Verwaltung oder dem zuständigen Wahlvorstand (Wahllokal) abgegeben werden. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Weitere Hinweise zur Landrats-Wahl finden sich unter www.kreis-ahrweiler.de und www.facebook.com/KreisverwaltungAhrweiler.

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