Freitag, 5. Juni 2015
Bäume Nierendorf: Kreis bestätigt Auffassung der Gemeinde
Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat die Eingabe der SPD Grafschaft im Zusammenhang mit der Baumfällung in Nierendorf beantwortet und dabei die Rechtsauffassung der Gemeinde Grafschaft bestätigt.
Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat die Eingabe der SPD Grafschaft im Zusammenhang mit der Baumfällung in Nierendorf beantwortet und dabei die Rechtsauffassung der Gemeinde Grafschaft bestätigt. Die Kreisverwaltung hatte die Gemeinde zuvor aufgefordert, die Bäume bis zur Entscheidung der Kreis-Kommunalaufsicht nicht zu fällen. Dem ist die Gemeinde nachgekommen.
In der Eingabe ging es um die Frage, ob SPD-Gemeinderatsmitglieder bei der Beratung befangen waren, weil sie selbst oder deren Angehörige zu den Anliegern der betreffenden Straßen zählen. Die Kommunalaufsicht hat den Sachverhalt geprüft mit dem Ergebnis: Bei den betreffenden Ratsmitgliedern liegen Ausschließungsgründe vor. Ihnen oder ihren Angehörigen könnten durch die Fällung der Bäume Vor- oder Nachteile entstehen, beispielsweise durch den geringeren Aufwand beim Entfernen des Laubs oder eine verringerte Beschattung.