Freitag, 16. Oktober 2015
Spielbankabgabe: Kreis weist Forderung der Aktiengesellschaft zurück
Der Kreis Ahrweiler weist die Forderung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr (AGBN) auf eine Rückzahlung aus der Spielbankabgabe zurück.
Der Kreis Ahrweiler weist die Forderung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr (AGBN) auf eine Rückzahlung aus der Spielbankabgabe zurück. Das hat der Kreis- und Umweltausschuss auf Vorschlag von Landrat Dr. Jürgen Pföhler einstimmig beschlossen.
Grundlage dieses Beschlusses ist das Rechtsgutachten einer renommierten Anwaltskanzlei, die zu dem Ergebnis kommt: Es könne kein Zweifel daran bestehen“, dass der Kreis zur Rückzahlung der aus dem Aufkommen der Spielbankabgabe erhaltenen Beträge nicht verpflichtet sei.
Die Aktiengesellschaft fordert die von Juli 2005 bis Jahresende 2013 an den Kreis geleisteten Zuwendungen aus den Bruttospielerträgen der Spielbankabgabe von rund 1,9 Millionen Euro zurück. Begründet wird dies damit, dass der entsprechende Vertrag aus dem Jahr 1962 wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot – die Bestimmung des Spielbankgesetzes – unwirksam sei. Hingegen stellt das Rechtsgutachten des Kreises, unter anderem, fest: Ein Rückforderungsanspruch bestehe bereits dem Grunde nach nicht, weil die Zahlungen nicht ohne Rechtsgrund erfolgt seien und der zugrundeliegende Vertrag von 1962 nicht wegen eines Verstoßes gegen die Zweckbindungsbestimmung des Spielbankgesetzes nichtig sei.