Ausbildungsförderung (BAföG, Aufstiegs-BAföG)
Grundidee des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist es, dem Auszubildenden eine nach Neigung, Eignung und Leistung individuelle Ausbildung zu ermöglichen und die finanzielle Basis zur Ausbildung zu schaffen.
Die Ausbildungsförderung soll für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet werden, sofern die hierfür erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Wie hoch die Förderung nach dem BAföG im einzelnen ist, hängt von der Art der Unterbringung ab und welche Schule besucht wird. Für Lebensunterhalt und Ausbildungskosten wird ein monatlicher Pauschalsatz gewährt. Der Förderungsbetrag kann jedoch durch Zusatzleistungen für Unterkunftskosten aufgestockt werden.
Eine weitere Voraussetzung für BAföG-Leistungen sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern und des Ehegatten des Auszubildenden. Maßgebend sind die Einkommensverhältnisse des Auszubildenden im Bewilligungszeitraum und die des Ehegatten und der Eltern im vorletzten Kalenderjahr.
Berechnungsgrundlage ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um Steuern, Sozialpauschalen usw..
Von dem so ermittelten Nettoeinkommen bleiben Beträge, die sich aus den individuellen Familienverhältnissen ergeben, anrechnungsfrei. Vorhandenes Vermögen wird unter Berücksichtigung von Freibeträgen ebenfalls angerechnet.
BAföG-Leistungen werden nicht gewährt, wenn für das vorletzte Kalenderjahr Vermögenssteuer zu zahlen war.
Außer für das Studium an Hochschulen und Fachhochschulen wird Ausbildungsförderung grundsätzlich als Zuschuß geleistet und muß nicht zurückgezahlt werden. Ausbildungsförderung kann nur auf schriftlichen Antrag bewilligt werden. Der Antrag ist an das örtliche Amt für Ausbildungsförderung zu richten. Für den Bereich des Kreises Ahrweiler befindet sich dieses Amt in der Kreisverwaltung.
Studierende stellen den Antrag bei der Hochschule, wo besondere Ämter für Ausbildugsförderung eingerichtet sind.
Das Amt für Ausbildungsförderung bei der Kreisverwaltung erteilt nähere Auskünfte über förderungsfähige Ausbildungsstätten, individuelle Förderungsvoraussetzungen und die jeweilige Höhe der Bedarfspauschalen.
Weitere Informationen zum BaföG finden Sie aber auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Es besteht auch die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung mittels DE-Mail. Hierzu nutzen Sie bitte folgenden Link: https://www.bafoeg-rlp.de.
Die DE-Mail Adresse der Kreisverwaltung Ahrweiler lautet: info@kreis-ahrweiler.de-mail.de
Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – altersunabhängig finanziell unterstützt.
Gefördert wird der Besuch von Voll- und Teilzeitmaßnahmen. Die Teilnehmer erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung (Maßnahmebeitrag). Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich einkommensabhängig ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden (Unterhaltsbeitrag). Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung bei der Kreisverwaltung, bei dem auch die Anträge nach dem AFBG zu stellen sind.
Weitere Informationen zum Meisterbafög finden Sie aber auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Dort können Sie auch die Antragsformulare online ausfüllen oder zum Ausdruck herunterladen.
Es besteht auch die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung. Um dieses Verfahren nutzen zu können, benötigen Sie einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit eID-Funktion. Für die elektronische Antragstellung nutzen Sie bitte folgenden Link: