Freitag, 18. März 2016
Gemeinsamer Alarm- und Einsatzplan Gesundheit im Leitstellenbereich Koblenz erarbeitet
Alarmstufen informieren Rettungskräfte frühzeitig – Landrat Dr. Jürgen Pföhler: Klare und einheitliche Regelung
Die Alarmierungswege der Rettungskräfte im Rhein-Mosel-Ahr-Gebiet sind vereinheitlicht worden.
Die Alarmierungswege der Rettungskräfte im Rhein-Mosel-Ahr-Gebiet sind vereinheitlicht worden. Die zum Leitstellenbereich Koblenz zählenden Landkreise Ahrweiler, Mayen-Koblenz und Cochem-Zell sowie die Stadt Koblenz haben einen Gemeinsamen Alarm- und Einsatzplan Gesundheit“ erarbeitet.
Für die Einsatzkräfte bedeutet dies eine klare und einheitliche Regelung, wann sie verständigt bzw. alarmiert werden müssen“, stellte Landrat Dr. Jürgen Pföhler heraus. Der Alarm- und Einsatzplan sei das Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Landkreisen und der Stadt Koblenz. Neben den Behörden gilt auch den Vertretern der Katastrophenschutzorganisationen besonderer Dank, die an der Erstellung des Einsatzplanes engagiert mitgewirkt haben“, betonte Landrat Dr. Pföhler.
Der Alarm- und Einsatzplan Gesundheit gliedert die Anzahl verletzter und erkrankter Personen in fünf Alarmstufen. In jeder Stufe sind Mindestanforderungen an Rettungsmittel (Feuerwehr und Sanitätsdienst) sowie Personal definiert. Dadurch ist es den Mitarbeitern der Leitstelle möglich, schnell und effizient zu alarmieren. Gleichzeitig wissen alle alarmierten Einsatzkräfte aufgrund des Alarmstichwortes bereits auf der Anfahrt, welche Rettungsmittel mindestens verständigt wurden.
Die Anforderungen gerade bei größeren Schadensereignissen gehen über die alleinige Leistungsfähigkeit eines Kreises sowie der Stadt Koblenz hinaus. Die kommunalen Zuständigkeitsgrenzen des Sanitätsdienstes im Leitstellenbereich wurden daher aufgehoben und Regelungen zur nachbarschaftlichen Hilfe vereinbart. Die Integrierte Leitstelle kann die zum Ereignisort nächstgelegenen Einsatzkräfte sofort alarmieren.