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Freitag, 30. Juni 2017

HINWEIS (Veröffentlichung vor 7 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Unterhaltsvorschuss wird ausgeweitet

Staatliche Hilfe für Alleinerziehende und ihre Kinder

Der Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder. Wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, kann ein Anspruch auf diese staatliche Leistung bestehen. Unterhaltsvorschuss kann gezahlt werden an Kinder von der Geburt bis zum Alter von fünf Jahren (150 Euro monatlich) sowie von sechs bis zwölf Jahren (201 Euro). Wie die Kreisverwaltung Ahrweiler meldet, ändert sich das Gesetz zum 1. Juli 2017 zugunsten der Alleinerziehenden und ihrer Kinder.

Ab Juli entfällt die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten. Darüber hinaus haben auch Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen in Höhe von 268 Euro, wenn nämlich

  • das Kind keine Leistungen nach Hartz 4 (Sozialgesetzbuch/SGB II) bezieht oder
  • durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vermieden werden kann oder
  • der betreuende Elternteil über Einkommen von brutto monatlich mindestens 600 Euro verfügt.

Wer im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamts Ahrweiler lebt und ab 1. Juli 2017 zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehört oder Fragen hierzu hat, kann sich an die Mitarbeiter der Unterhaltsvorschusskasse wenden: Kreisverwaltung, Ruf 02641/975-297, 975-374 und 975-272. Antragsvordrucke sind abrufbar unter www.kreis-Ahrweiler.de/vordrucke/jugend/uvg.pdf.

Die 540 Bezieher laufender Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz im AW-Kreis brauchen nichts zu unternehmen. Sie werden von der Kreisverwaltung angeschrieben.

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