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Donnerstag, 16. August 2018

HINWEIS (Veröffentlichung vor 6 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Güllebecken in Grafschaft-Gelsdorf: Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht

Heute wurde vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz das Berufungsverfahren über die Baugenehmigung zur Errichtung eines Güllebeckens verhandelt.

Heute wurde vor
dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz das Berufungsverfahren über die
beantragte Baugenehmigung zur Errichtung eines 5, 5 Millionen Liter Gülle
fassenden Beckens in der Gemeinde Grafschaft verhandelt. In der mündlichen
Verhandlung wurden die unterschiedlichen Rechtspositionen des Kreises und der
Gemeinde Grafschaft auf der einen und des Landwirtes, der das Becken errichten
will, auf der anderen Seite ausgetauscht.

Der Landwirt hatte
nach der Ablehnung seines Antrages angeboten, einen zum geplanten Güllebecken
führenden Wirtschaftsweg auszubauen. Der Kreis und die Gemeinde Grafschaft halten
dieses Erschließungsangebot nach wie vor für nicht ausreichend. Ebenso fehlen
die formellen wasserrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Baugenehmigung.

2015 hatte die
Kreisverwaltung den Bauantrag des Landwirtes unter anderem mit Hinweis auf den für
den zu erwartenden Schwerlastverkehr nicht ausreichenden Wirtschaftsweg
abgelehnt. Der Landwirt war daraufhin vor das Verwaltungsgericht Koblenz
gezogen und hatte dort zunächst Recht bekommen. Das Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz muss nun in nächster Instanz über den Fall entscheiden.

Das
Oberverwaltungsgericht wird seine Entscheidung den Verfahrensbeteiligten
schriftlich mitteilen.

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