Mittwoch, 5. Dezember 2018
Nahversorgungszentrum Sinzig: Ergebnisoffene und neutrale Prüfung der Antragsunterlagen läuft
Kreisverwaltung weist Vorwürfe des Investors entschieden zurück
Hinsichtlich der aktuellen Berichterstattung zum Sachstand des geplanten Nahversorgungszentrums (NVZ) auf dem ehemaligen Rick-Gelände in Sinzig stellt die Kreisverwaltung Ahrweiler klar: Der Investor hat der Kreisverwaltung neue aussagekräftige Unterlagen vorgelegt, die derzeit geprüft werden. Im Rahmen dieses Prüfverfahrens werden auch die benachbarten Städte eingebunden. Von daher ist eine Entscheidung in der Sache weder gefallen noch kurzfristig möglich. Die Behauptung des Investors, alle Fragen seien positiv geklärt, weist die Kreisverwaltung entschieden zurück.
Im Zuge des Prüfverfahrens fand auch ein behördeninternes Gespräch zwischen der Kreisverwaltung und der Stadt Sinzig statt. Es ging dabei insbesondere darum, die bauplanerischen Rahmenbedingungen, die hier sehr komplex sind, mit der Stadt Sinzig als dem Träger der Planungshoheit abzuklären. Als Behördenleiter war es dem Bürgermeister natürlich unbenommen, an diesem Gespräch teilzunehmen. Da es sich um ein behördeninternes Gespräch handelte, geht für die Kreisverwaltung die Kritik des Investors, er habe daran nicht teilnehmen können, an der Sache vorbei.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass sie das laufende raumordnerische Prüfverfahren sach- und fachgerecht sowie ergebnisoffen und allein an den Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung orientiert durchführt. Da das Vorhaben des Investors mehrere unterschiedliche Belange wie zum Beispiel einzuhaltende maximale Verkaufsflächen oder auch Naturschutzbelange betrifft, ist das Verfahren entsprechend aufwendig. Sobald diese Punkte alle geklärt sind, wird die Verwaltung entscheiden.