Freitag, 24. April 2020
Corona-Krise: Finanzielle Entlastung für Eltern und Kindertagespflegepersonen verlängert
Erneut gute Nachrichten für alle Eltern, deren Kinder derzeit nicht in die Kita gehen können. Denn diese müssen bekanntlich zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus weiterhin geschlossen bleiben. Landrat Dr. Pföhler teilt mit, dass für einen weiteren halben Monat keine Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten berechnet werden, wenn Eltern aktuell die Notbetreuung nicht nutzen.
Die meisten Kinder sind seit dem 16. März aufgrund des Erlasses der Landesregierung zu Hause und werden im häuslichen Rahmen betreut. Am 15. April wurde beschlossen, dass die im März getroffene Regelung, landesweit die Kindertagesstätten und Schule zu schließen, ab dem 20. April zunächst weiterhin Bestand haben soll. In den Fällen, in denen eine häusliche Betreuung nicht oder nur teilweise möglich ist, können Eltern und andere sorgeberechtigte Personen zukünftig auch unabhängig von der Berufsgruppe weiterhin eine Notfallbetreuung in Kindertagesstätten in Anspruch nehmen.
In Rheinland-Pfalz gilt die Beitragsfreiheit in Kitas ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt, jedoch werden für Kinder unter 2 Jahren Elternbeiträge bei der Inanspruchnahme von Kita-Plätzen erhoben. Da auch weiterhin viele dieser Kita-Kinder die Betreuung aufgrund der Corona-Pandemie für einen weiteren halben Monat nicht in Anspruch nehmen können, haben der Landrat und der Kreisvorstand nunmehr entschieden, die betreffenden Eltern von der Zahlung eines weiteren halben Monatsbeitrags freizustellen und seitens des Landkreises für den Ausfall einzuspringen. Die Abwicklung erfolgt durch die Kita-Träger. Damit entlastet der Kreis die Eltern von Beitragszahlungen in Höhe von rund 32.000 Euro.
Gute Nachrichten gibt es auch im Bereich der Kindertagespflege: Auch Eltern, die keine Betreuung in Kindertagespflege für ihre Kinder in Anspruch nehmen können, werden vom Elternbeitrag befreit. Der Kreis überträgt, entgegen dem Land, die Regelung der Notbetreuung in Kitas auch weiterhin auf die Kindertagespflege und entlastet bei Schließung der Betreuungsstelle die Kindertagespflegepersonen, sofern diese sich hierzu entschlossen haben.
Beide Regelungen werden zunächst bis zum 03. Mai verlängert.