Donnerstag, 3. Dezember 2020
Eindämmung der Corona-Lage im Kreis: Neue Allgemeinverfügung tritt in Kraft
Regelung der Maskenpflicht in den Kommunen
Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus im Kreis Ahrweiler einzudämmen, erlässt die Kreisordnungsbehörde eine neue Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des erhöhten Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen im Kreis Ahrweiler. Die Verfügung tritt mit Wirkung zum 3. Dezember 2020 in Kraft und gilt bis 20. Dezember 2020.
Darin wird, in Ergänzung zur derzeit gültigen 13. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (13. CoBeLVO), die Maskenpflicht für stark frequentierte Bereiche in den Städten und Kommunen festgesetzt. So muss beispielsweise vom 3. bis einschließlich 20. Dezember freitags bis sonntags zwischen 8 bis 20 Uhr im gesamten öffentlichen Bereich von Maria Laach ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Auch auf dem Sinziger Marktplatz gilt von montags bis sonntags zwischen 9 und 17 Uhr die Maskenpflicht. Alle betroffenen Orte sind durch entsprechende Hinweisschilder ausgewiesen und in der Allgemeinverfügung nachzulesen.
Landrat Dr. Jürgen Pföhler ruft noch einmal eindringlich dazu auf, die Maskenpflicht sowie die geltenden AHAL-Regeln (Abstand halten, Hygiene-Maßnahmen beachten, Alltagsmasken tragen und Lüften) einzuhalten. Es ist für uns alle eine schwierige Zeit, aber ich bitte Sie inständig, auch diese Maßnahmen mitzutragen und sich solidarisch zu zeigen, damit wir es als Kreis gemeinsam schaffen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und die Krise zu bewältigen.
Die vollständige 13. Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie im Internet unter https://corona.rlp.de beziehungsweise auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.kreis-ahrweiler.de. Hier ist außerdem die Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des erhöhten Aufkommens von SARS-CoV-2-Neuinfektionen im Kreis Ahrweiler abrufbar.