Freitag, 19. Februar 2021
Demokratie leben, Stimme nutzen
Landrat ruft zur Teilnahme an Landtagswahl am 14. März auf
Landrat Dr. Jürgen Pföhler ruft in seiner Funktion als Kreiswahlleiter alle wahlberechtigten BürgerInnen des Kreises Ahrweiler auf, an der Wahl zum Landtag Rheinland-Pfalz am Sonntag, 14. März 2021, teilzunehmen. Die entsprechenden Wahlbenachrichtigungen sind den Wahlberechtigten in den vergangenen Tagen bereits überwiegend zugestellt worden.
Das aktive Wahlrecht ist eines der wichtigsten Elemente der Demokratie und gibt den Wahlberechtigten die Möglichkeit, über die Politik des Landes Rheinland-Pfalz und damit über die Gestaltung des eigenen Lebensbereiches mitzubestimmen. Unsere Demokratie lebt davon, dass wir eine Stimme haben und diese Stimme nutzen, betont Pföhler.
Nach derzeitigem Stand wird auch in der aktuellen Pandemielage jede Wählerin und jeder Wähler die Möglichkeit haben, das Wahlrecht persönlich im jeweiligen Wahllokal auszuüben unter Einhaltung hoher Hygiene- und Schutzbestimmungen. Daneben steht es jeder und jedem Stimmberechtigten frei, ohne Angabe von Gründen Briefwahl zu beantragen. Zuständig für die Erteilung der entsprechenden Wahlscheinunterlagen ist die jeweilige Verwaltung der Städte Remagen, Sinzig, Bad Neuenahr-Ahrweiler, der Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Bad Breisig, Brohltal und der Gemeinde Grafschaft. Die Briefwahlunterlagen können dort auf folgenden Wegen beantragt werden:
schriftlich per Post anhand der Wahlbenachrichtigung,
über die Webseite der zuständigen Verwaltung,
persönlich im Rathaus der zuständigen Verwaltung zu den jeweiligen Öffnungszeiten.
Nähere Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ergeben sich aus der Wahlbenachrichtigung sowie aus den Internetauftritten der acht Verwaltungen. Eine Beantragung per Telefon ist nicht möglich.
Bei der Landtagswahl ist der Kreis Ahrweiler in zwei Wahlkreise aufgeteilt: der Wahlkreis 13 umfasst die Städte Remagen und Sinzig sowie die Verbandsgemeinden Bad Breisig und Brohltal, der Wahlkreis 14 die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, die Verbandsgemeinden Altenahr und Adenau sowie die Gemeinde Grafschaft.