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Donnerstag, 18. Januar 2018

HINWEIS (Veröffentlichung vor 6 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

45.000 Bescheide für Abfallgebühren kommen Ende Januar

Neu: Basisgebühr, Leerungsgebühr und Rückvergütung für Altpapier

Ende Januar versendet der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) rund 45.000 Gebührenbescheide an Haushalte und Betriebe für 2018.

Ende Januar versendet der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) rund 45.000 Gebührenbescheide an Haushalte und Betriebe für 2018.

In diesem Bescheid wird erstmals die bisherige pauschale Abfallgebühr in drei Teile aufgeteilt:

  • die Basisgebühr; hier sind wie bisher die Haushalte nach Personenzahl, Biotonnennutzern und Eigenkompostierern unterschieden;
  • die Leerungsgebühr für die Restabfalltonne oder -tonnen; dort sind die sechs Pflichtleerungen aufgeführt;
  • die Rückvergütung für die Altpapiersammlung; wegen der individuellen Sammelmengen der Haushalte im Jahr 2018 kann die Rückvergütung erst 2019 berechnet werden.

Besonders in den ersten Wochen nach dem Versand gehen bei der Veranlagungsstelle des AWB erfahrungsgemäß viele telefonische Anfragen ein. Der AWB bittet um Verständnis, wenn Telefonleitungen besetzt oder die zuständigen Sachbearbeiter nicht sofort zu erreichen sind, weil sie sich beispielsweise im persönlichen Gespräch mit Bürgern befinden, die den AWB aufsuchen.

Der AWB empfiehlt daher, mögliche Fragen oder Änderungen, beispielsweise zur Personenzahl im Haushalt, am besten schriftlich – per E-Mail, Fax oder Brief – mitzuteilen und für etwaige Rückfragen eine Telefonnummer anzugeben. Auf diese Weise können Änderungen schnell erfasst und bearbeitet werden. Die neuen Daten werden in einem Änderungsbescheid berücksichtigt, der einige Wochen später verschickt wird.

Die Abfallgebühren sind, wie in den vergangenen Jahren, je zur Hälfte zu den beiden Fälligkeitsterminen 1. März und 1. September zu entrichten. Die Gebühr muss also nicht in einer Summe beglichen werden. Bürger, die bisher per Dauerauftrag gezahlt haben, müssen beachten, dass der Gebührenbetrag jetzt von dem des Vorjahres abweicht. Bei verspäteter Zahlung fallen wie bisher Säumniszuschläge und Mahngebühren an. Zeit und Wege erspart das Abbuchungsverfahren. Infos auch unter www.meinawb.de.

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