Freitag, 25. August 2017
Demokratie lebt davon, dass wir wählen
Bundestagswahl: Aufruf des Landrats – Versand der Wahlbenachrichtigungen läuft – Briefwahl sofort möglich
In seiner Eigenschaft als Kreiswahlleiter ruft Landrat Dr. Jürgen Pföhler alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Wahlkreises 198 – Ahrweiler – dazu auf, an der Wahl zum Bundestag teilzunehmen.
In seiner Eigenschaft als Kreiswahlleiter ruft Landrat Dr. Jürgen Pföhler alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Wahlkreises 198 – Ahrweiler – dazu auf, an der Wahl zum Bundestag teilzunehmen. Die Wahl findet am Sonntag, 24. September, statt. Pföhler betont: Das aktive Wahlrecht ist eines der wichtigsten Elemente der Demokratie und gibt den Wahlberechtigen die Möglichkeit, über die Politik der Bundesrepublik Deutschland mitzubestimmen. Unsere Demokratie lebt davon, dass wir wählen dürfen und dieses Recht auch wahrnehmen.“
Der Wahlkreis 198 – Ahrweiler – besteht aus den acht Kommunen des Landkreises Ahrweiler; dies sind die Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen, Sinzig, die Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Bad Breisig, Brohltal sowie die Gemeinde Grafschaft. Ebenfalls zum Wahlkreis 198 gehören sechs Kommunen aus dem Landkreis Mayen-Koblenz, nämlich die Städte Andernach und Mayen sowie die Verbandsgemeinden Maifeld, Mendig, Pellenz und Vordereifel.
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen hat begonnen. Den Wahlberechtigten werden die Benachrichtigungen per Briefpost zugestellt. Briefwahl kann ab sofort beantragt werden.
Wichtig: Zuständig für die Erteilung der Wahlscheinunterlagen ist die Verwaltung der genannten Kommunen. Der Wahlschein kann dort auf drei Wegen beantragt werden:
- Erstens schriftlich per Post mit der Wahlbenachrichtigung.
- Zweitens per Internet über die Webseite der jeweils zuständigen Verwaltung der Kommunen.
- Drittens können die Wähler ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich im Rathaus der für sie zuständigen Verwaltung abholen. Sofern die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden, können die Wahlberechtigten vor Ort auch schon mit ihren Stimmzetteln wählen. Die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein ist von ihnen dann ebenfalls auszufüllen.
Etwaige Fragen, beispielsweise wenn keine Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde, beantwortet die zuständige Verwaltung.