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Donnerstag, 8. Januar 2015

HINWEIS (Veröffentlichung vor 10 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Wohngeld-Erhöhung: Keine Anträge stellen

Das Wohngeld ist am 1. Januar 2016 erhöht worden.

Das Wohngeld ist am 1. Januar 2016 erhöht worden. Die erhöhten Beträge werden im Laufe des Januars automatisch ausgezahlt. Darauf macht die Kreisverwaltung Ahrweiler die rund 700 Empfänger im Kreisgebiet aufmerksam. Das heißt: Die Empfänger müssen für den bisher gültigen Bewilligungszeitraum keinen neuen Antrag stellen.

Wohngeld ist ein vom Bund und den Ländern getragener Zuschuss. Das Geld wird an einkommensschwache Haushalte gezahlt, die keine Transferleistungen wie beispielsweise Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten. Die Höhe richtet sich nach den zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern, der Miete oder Belastung und dem Gesamteinkommen des Haushalts.

Diejenigen Bürger und Haushalte, die einen Neuantrag stellen, können diesen direkt einreichen bei der Wohngeldstelle der Kreisverwaltung (53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Sozialamt) oder über die Sozialämter der Städte und Verbandsgemeinden. Vordrucke und weitere Infos stehen in den Internetseiten der Kreisverwaltung: www.kreis-ahrweiler.de, „Bürgerservice“, „Soziales“, „Wohngeld“.


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