Breadcrump

Freitag, 18. Dezember 2015

HINWEIS (Veröffentlichung vor 8 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Winzer: Anträge für Rebpflanzungen 2016 stellen

Winzer können ihre Anträge zum EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2016 ab Montag, 4. Januar, stellen.

Winzer können ihre Anträge zum EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2016 ab Montag, 4. Januar, stellen. Mit dem Programm ist die Pflanzung aller in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten möglich. Wie in den Vorjahren werden auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert. Das meldet die Kreisverwaltung Ahrweiler.

Die neue „Maßnahme 51″ unterstützt Handarbeits-Mauersteillagen. Gemeint sind Flächen in extremen, durch Mauern abgestützte Steillagen, in denen der Einsatz selbstfahrender Maschinen nicht möglich ist und die somit von Hand bearbeitet werden müssen. Die Antragsfrist endet am 1. Februar 2016. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 2. Mai 2016.

Die Kreisverwaltung verfügt über die Antragsunterlagen. Im Weininformationsportal (WIP, www.wip.lwk-rlp.de) der Landwirtschaftskammer können die Anträge elektronisch erfasst und übermittelt werden. Das automatisch erzeugte PDF-Dokument ist dann nur noch auszudrucken, zu unterschreiben und fristgerecht bei der Kreisverwaltung abzugeben.

Infos für Winzer im Kreis Ahrweiler: Kreisverwaltung, Ruf 02641/975-296, E-Mail sonja.axeler@kreis-ahrweiler.de.

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