Breadcrump

Donnerstag, 20. April 2017

HINWEIS (Veröffentlichung vor 8 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Wildbret als Lebensmittel: Kreis schult Jäger

Wild unterliegt hohen Anforderungen, bevor es als Lebensmittel verwendet werden darf.

Wild unterliegt hohen Anforderungen, bevor es als Lebensmittel verwendet werden darf. Deshalb unterrichtet das Veterinäramt der Kreisverwaltung Ahrweiler die Jäger, damit diese beim erlegten Wild Trichinenproben entnehmen und krankhafte Organveränderungen erkennen können. 20 Jungjägerinnen und -jäger haben jetzt an einer solchen Schulung im Kreishaus teilgenommen, die zweimal im Jahr stattfinden.

Bereits vor dem Abschuss achten die Jäger darauf, ob beispielsweise Wildschweine, Rehe und Hirsche unnormale Verhaltensweisen oder Störungen des Allgemeinbefindens zeigen – schwankende Bewegungen etwa -, die auf Krankheiten schließen lassen. Nach dem Abschuss werden alle Organe auf bedenkliche Merkmale untersucht. Wildschweine und Dachse werden zusätzlich auf Trichinen kontrolliert. Nur wenn keine Hinweise auf abnorme Verhaltensweisen, ein gestörtes Allgemeinbefinden, bedenkliche Merkmale oder Trichinen vorliegen, darf das Wildbret als Lebensmittel freigegeben werden.

Trichinen sind Parasiten, die über infiziertes Fleisch übertragen werden und zu Erkrankungen bei fleischfressenden Tieren und dem Menschen führen können. Deshalb müssen alle Hausschweine und Wildschweine, die als Lebensmittel dienen sollen, beprobt werden. Vor allem Wildfleisch gilt als wertvolle und beliebte Speise.

Foto: Im Kreishaus geschult: Jungjägerinnen und -jäger, deren erlegtes Wild als Lebensmittel angeboten wird.

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