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Freitag, 23. September 2022

HINWEIS (Veröffentlichung vor 2 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Was ändert sich 2023 im Betreuungsrecht?

Online-Veranstaltung informiert über Reform

Zum 1. Januar 2023 treten Änderungen im Betreuungsrecht in Kraft. Die Kreisverwaltung Ahrweiler, der Betreuungsverein SKFM Ahrweiler e.V. Katholischer Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler und der Betreuungsverein der evangelischen Kirchengemeinden der Region Rhein-Ahr geben im Rahmen einer Online-Veranstaltung einen Überblick über die geplante Reform.

Die Informationsveranstaltung findet am 12. Oktober von 17 bis 19 Uhr als Zoom-Konferenz statt. Referent ist Dr. Gerald Prinz, Richter am Landgericht Koblenz. In seinem Vortrag fasst er die grundlegenden Änderungen, die im Betreuungsrecht vorgesehen sind, zusammen. Unter anderem werden zukünftig die Selbstbestimmung und die Teilhabe des betreuten Menschen noch stärker zu berücksichtigen sein.

Anmeldungen zur Veranstaltung nimmt der SKFM Ahrweiler e.V. bis zum 7. Oktober 2022 per E-Mail an info@skfm-ahrweiler.de oder über das Kontaktformular auf der Internetseite des SKFM Ahrweiler e.V. unter www.skfm-ahrweiler.de entgegen.

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