Breadcrump

Freitag, 11. September 2015

HINWEIS (Veröffentlichung vor 9 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Wann muss ein Rentner Steuern zahlen?

Infoveranstaltung zum Alterseinkünftegesetz

„Steuerpflicht für Rentner“ lautet das Thema einer kostenlosen Infoveranstaltung am Mittwoch, 7. Oktober, 17 bis 19 Uhr, in der Kreisverwaltung (Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Großer Sitzungssaal).

„Steuerpflicht für Rentner“ lautet das Thema einer kostenlosen Infoveranstaltung am Mittwoch, 7. Oktober, 17 bis 19 Uhr, in der Kreisverwaltung (Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Großer Sitzungssaal). Ausrichter sind die Kreisverwaltung als Betreuungsbehörde sowie die beiden Betreuungsvereine „Sozialdienst katholischer Männer und Frauen“ und „Betreuungsverein der evangelischen Kirchengemeinden der Rhein-Ahr-Region“.

Peter Schmitten vom Finanzamt Ahrweiler klärt die wesentlichen Fragen zum Alterseinkünftegesetz: Wann muss ein Rentner Steuern zahlen? Welche Freibeträge und Abgabefristen für die Steuererklärung gibt es? Ab wann ist eine Steuererklärung abzugeben? Darf ein Rentner hinzuverdienen, wenn ja, wie viel? Wann wird eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausgestellt?

Verbindliche Anmeldungen werden erbeten bis 2. Oktober bei der Kreisverwaltung, Ruf 02641/975-424, Fax 02641/975-7424, E-Mail Ralf.Duengen@kreis-ahrweiler.de oder Ruf /975-556, Fax /975-7556, E-Mail Ulrich.Marx@kreis-ahrweiler.de. Wegen der vorhandenen Plätze können 80 Anmeldungen berücksichtigt werden.

MENU