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Donnerstag, 20. Dezember 2018

HINWEIS (Veröffentlichung vor 5 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Waffenaufbewahrung: 500 Kontrollen in zwei Jahren

500 Kontrollen, 45 Verstöße: Das ist die Bilanz nach zwei Jahren, in denen die Kreisverwaltung Ahrweiler Kontrollen der Waffenaufbewahrung durchgeführt hat. Die Prüfungen erfolgen überwiegend nach Terminabsprache mit den Waffenbesitzern, dennoch wurden zahlreiche Verstöße festgestellt. Das führte in einigen schwerwiegenden Fällen zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und damit zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis. Wichtig ist dabei: Werden bei der Aufbewahrung Mängel festgestellt, gibt es keine Möglichkeit zur Nachbesserung. Die Kreisverwaltung Ahrweiler nimmt das zum Anlass, um Waffenbesitzer erneut auf die einschlägigen Vorschriften im Waffengesetz und der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz hinzuweisen.

Oftmals sind die Fehler bei der Aufbewahrung von Waffen auf Unkenntnis der geltenden Rechtslage zurückzuführen. Waffenbesitzer sind verpflichtet, auf Korrekturen und Ergänzungen im Waffenrecht zu reagieren. Es ist wichtig, dass die potenziellen Gefahren, die sich aus dem Besitz und dem Gebrauch von Waffen ergeben, auf ein Minimum reduziert werden.

Ein Merkblatt auf der Internetseite der Kreisverwaltung gibt Hinweise auf die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen. Außerdem wird zukünftig jedem Anschreiben zur Terminvereinbarung ein Merkblatt beigefügt. Sollten im Vorfeld der Kontrollen Fragen auftauchen, geben die Mitarbeiter der Waffenbehörde Auskunft: Abteilung Ordnung und Verkehr, per E-Mail an Bernd.Hanke@kreis-ahrweiler.de oder telefonisch unter 02641/975-229. Weitere Informationen unter: www.kreis-ahrweiler.de > Bürgerservice > Ordnungswesen > Waffen und Jagd

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