Breadcrump

Freitag, 18. Dezember 2015

HINWEIS (Veröffentlichung vor 8 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Waffen sicher aufbewahren

Besitzer müssen dokumentieren – 1.850 Waffen vernichtet

Die Kreisverwaltung Ahrweiler nimmt weiterhin Waffen an, um sie zu vernichten.

Die Kreisverwaltung Ahrweiler nimmt weiterhin Waffen an, um sie zu vernichten. Im Jahr werden durchschnittlich 230 Gewehre, Pistolen und Revolver von ihren Besitzern abgegeben. Insgesamt wurden seit der Verschärfung des Waffengesetzes im Jahr 2008 bis Ende des laufenden Jahres 1.850 Waffen in Schredderanlagen zerstört.

Das Waffengesetz sieht für die Aufbewahrung von Waffen strenge Regeln vor, die von der Kreisverwaltung auf ihre Einhaltung kontrolliert werden. Alle Waffenbesitzer müssen die ordnungsgemäße Lagerung belegen, auch diejenigen, die bereits vor Einführung der Nachweispflicht Waffen besessen haben. Wer dagegen verstößt, riskiert den Entzug seiner waffenrechtlichen Erlaubnis.

Aktuell sind im Kreis 2.749 Waffenbesitzer gemeldet, meist Jäger, Sportschützen und Altbesitzer (3.967 im Jahr 2008). Eine Waffenbesitzkarte wird bei Neuanträgen nicht mehr ausgestellt, wenn die korrekte, gesetzeskonforme Unterbringung zuvor nicht eindeutig nachgewiesen wurde.

Die konsequente Forderung, den Nachweis über die sichere Aufbewahrung zu erbringen, führt dazu, dass die Zahl der Waffenbesitzer gesunken ist. Denn viele Altbesitzer überlegen es sich zweimal, ob sie für die alte Flinte des Großvaters noch einen Waffenschrank anschaffen sollen.

Info: www.kreis-ahrweiler.de, „Bürgerservice“, „Ordnungswesen“, „Waffen und Jagd“. Bei Fragen geben die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Ahrweiler Auskunft: Ruf 02641/975-229, /975-271 und /975-524.

MENU