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Dienstag, 27. März 2018

HINWEIS (Veröffentlichung vor 6 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Waffen in illegalem Besitz straffrei abgeben

Kreisverwaltung wird weiter vor Ort kontrollieren

Gewehre, Pistolen und weitere Waffen mit einem Gesamtgewicht von einer halben Tonne pro Jahr lässt die Kreisverwaltung Ahrweiler in einer Schredderanlage zerstören.

Gewehre, Pistolen und weitere Waffen mit einem Gesamtgewicht von einer halben Tonne pro Jahr lässt die Kreisverwaltung Ahrweiler in einer Schredderanlage zerstören. Die Waffen werden zuvor im Kreishaus abgegeben und gelangen von dort zwei- bis dreimal jährlich zu einem Verschrottungsbetrieb, der sie unschädlich macht und die Metallreste verwertet.

Die Vernichtung von Waffen ist eine regelmäßige Aufgabe der Waffenbehörde. Die Schießgeräte werden aus verschiedenen Gründen abgegeben. Für Erben ist es oft die einzige Möglichkeit, die Waffen, für die kein Käufer gefunden wird, loszuwerden.

Außerdem besteht seit dem Inkrafttreten der Waffenrechtsänderung im Juli 2017 die Möglichkeit, bisher in illegalem Besitz befindliche Waffen straffrei bei den zuständigen Stellen abzugeben. Dies betrifft jedoch nur einen kleinen Teil der abgegebenen Geräte. Denn solche Amnestieregelungen gab es bereits in der Vergangenheit. Viele Besitzer nutzen dies und übergaben die nicht registrierten Waffen der Kreisbehörde. Auch sichergestellte Waffen oder gefährliche Gegenstände werden der Vernichtung zugeführt.

Das deutsche Waffenrecht ist eines der strengsten weltweit. Nur als zuverlässig geltende Personen erhalten die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen, wenn sie ein Bedürfnis zum Waffenbesitz nachweisen können, sachkundig sind und die strengen Auflagen zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition erfüllen.

Die Kreisverwaltung wird die Aufbewahrung von Waffen weiterhin direkt vor Ort kontrollieren. Die Anforderungen, die das Gesetz an die Waffenbesitzer stellt, stehen auf den Internetseiten www.kreis-ahrweiler.de, „Bürgerservice“, „Ordnungswesen“, „Waffen und Jagd“. Bei Fragen geben die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Ahrweiler Auskunft: Ruf 02641/975-229, /975-271 und /975-524.

Bilder: Waffen kurz vor ihrer Zerstörung ….

… und anschließend, wenn sie als Schrott aus der Schredderanlage kommen.

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