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Donnerstag, 12. November 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Versammlungen in Remagen zugelassen

Die für das Versammlungsrecht zuständige Kreisverwaltung Ahrweiler hat insgesamt fünf Veranstaltungen unter Auflagen zugelassen, die für Samstag, 14. November, in Remagen angemeldet wurden. Es handelt sich um zwei Aufzüge, zwei stationäre Versammlungen sowie die Bildung einer Menschenkette.

Die Themen der Aufzüge lauten: „NS Verherrlichung stoppen!“ (150 angekündigte Teilnehmer) sowie „Gedenkmarsch für die Toten in den alliierten Rheinwiesenlagern“ (100 angekündigte Teilnehmer).

Eine stationäre Versammlung hat das Motto: „Keine Verdrehung der Geschichte an historischen Orten durch Neonazis! Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus!“. Die andere stationäre Versammlung findet unter dem Motto: „Gegen jeden Antisemitismus und Opferkult!“ statt. Des Weiteren wird eine Menschenkette für Demokratie mit dem Thema „Wir für Toleranz und Vielfalt“ gebildet.

Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Kreis die Bescheide mit strengen infektionsrechtlichen Auflagen verbunden, wie Einhalten des Mindestabstands, Verdoppelung des Mindestabstands bei Rede- und Musikbeiträgen und Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und die Versammlungen gemäß Paragraph 2 Abs. 1 der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) unter diesen Auflagen zugelassen. Die Versammlungsleiter müssen Teilnehmer ohne Masken der Polizei melden, die dann weitere Maßnahmen veranlasst.

Außerdem sind die Bescheide wie in den Vorjahren mit weiteren Auflagen und Hinweisen verbunden, unter anderem: Verbot von volksverhetzenden und rassistischen Äußerungen, Waffentrageverbot, Uniformverbot, Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie der Auflage, dass die vorgeschriebenen Demonstrationswege eingehalten werden müssen.

Auch in Zeiten der Corona-Pandemie gilt nach Artikel 8 des Grundgesetzes das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Das Thema des „Gedenkmarsches“ rechtfertigt ebenfalls kein Verbot. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte die entsprechende Veranstaltung im November 2011 für rechtmäßig erklärt und damit ein zuvor verhängtes Verbot des Kreises aufgehoben.

Das Kreisordnungsamt und die Polizei werden vor Ort die Einhaltung der Auflagen überwachen und Versammlungen bei Verstößen gegen die Auflagen auflösen.

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