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Mittwoch, 13. November 2019

HINWEIS (Veröffentlichung vor 4 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Versammlungen in Remagen bestätigt

Die für das Versammlungsrecht zuständige Kreisverwaltung Ahrweiler hat insgesamt fünf Veranstaltungen bestätigt, die für Samstag, 16. November, in Remagen angemeldet wurden. Es handelt sich um drei Aufzüge und zwei stationäre Versammlungen.

Die Themen der Aufzüge lauten: „Die schweigende Mehrheit“ und „NS Verherrlichung stoppen! Rechtsterrorismus bekämpfen – Genug ist genug!“ sowie „Gedenkmarsch für die Toten in den alliierten Rheinwiesenlagern“.

Eine stationäre Versammlung hat das Motto: „Keine Verdrehung der Geschichte an historischen Orten durch Neonazis! Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus!“. Die andere stationäre Versammlung findet unter dem Motto: „Gegen jeden Antisemitismus und Opferkult!“ statt.

Die Bescheide des Kreises sind wie in den Vorjahren mit einer Reihe von Auflagen und Hinweisen verbunden, unter anderem: Verbot von volksverhetzenden und rassistischen Äußerungen, Waffentrageverbot, Uniformverbot, Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie der Auflage, dass die vorgeschriebenen Demonstrationswege eingehalten werden müssen.

Der Kreis kann den „Gedenkmarsch“ aufgrund mehrerer Gerichtsurteile nicht verbieten. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte die entsprechende Veranstaltung im November 2011 für rechtmäßig erklärt und damit ein zuvor verhängtes Verbot des Kreises aufgehoben.

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