FAQ zur Schülerbeförderung
Der Landkreis Ahrweiler ist entsprechend den Regelungen in § 69 Schulgesetz und § 33 des Privatschulgesetzes für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zuständig. Die gesetzlichen Regelungen wurden in der „Satzung des Landkreises Ahrweiler über die Schülerbeförderung“ sowie den hierzu erlassenen „Richtlinien des Landkreises Ahrweiler über die Schülerbeförderung“ weiter konkretisiert.
FAQ: Wichtige Fragen und Hinweise zur Antragstellung:
Wer hat einen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung?
Grundsätzlich werden von der Kreisverwaltung Ahrweiler Fahrkosten auf Antrag übernommen für die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart für Schülerinnen und Schüler der
- Grundschulen
- Förderschulen
- Realschulen und Realschulen plus
- Sekundarstufe I (Klasse 5 bis10) der Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen
- Berufsfachschule I, Berufsfachschule II und Berufsvorbereitungsjahr.
Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die Schülerin bzw. der Schüler ihren/seinen Wohnsitz in Rheinland-Pfalz hat und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Das ist dann der Fall, wenn der Schulweg besonders gefährlich ist oder wenn der kürzeste, nicht besonders gefährliche Fußweg zwischen Wohnung und
- Grundschule länger als zwei Kilometer,
- Realschule , Realschule plus, Integrierter Gesamtschule, Gymnasium und Berufsbildender Schule länger als vier Kilometer ist.
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (Klassen 11-13), der Höheren Berufsfachschule I und II und des beruflichen Gymnasiums haben nur einen Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss, wenn das Einkommen der Eltern einen bestimmten Betrag nicht überschreitet.
Sofern Sie keinen Anspruch auf auf Fahrtkostenerstattung haben, können Sie die Fahrkarten auf eigene Rechnung erwerben.
Sekundarstufe II, Höhere Berufsfachschule, Berufsoberschule, Fachoberschule und berufliches Gymnasium
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (Klassen 11-13), der Höheren Berufsfachschule I und II, der Berufsoberschule, der Fachoberschule und des beruflichen Gymnasiums werden Fahrkosten nur gewährt, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird, deren Höhe im Antragsformular zu entnehmen ist.
Für die Sekundarstufe II wird ein angemessener monatlicher Eigenanteil erhoben, der in der Satzung des Landkreises Ahrweiler festgelegt wird. Dieser wird im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben.
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II ist der Antrag für jedes Schuljahr neu zu stellen.
Der monatliche Eigenanteil an den Fahrkosten kann auf Antrag nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erstattet werden, wenn folgende Leistungen bezogen werden:
- Sozialhilfe
- Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Anträge sind einzureichen bei Bezug von:
- SGB-II-Leistungen beim Jobcenter
- SGB-XII-Leistungen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beim Sozialamt der zuständigen Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung
- Wohngeld und Kinderzuschlag bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Abt. 2.4 – Soziales
Sofern Sie keinen Anspruch auf auf Fahrtkostenerstattung haben, können Sie das Deutschlandticket auf eigene Rechnung erwerben.
Wie erfolgt die Schülerbeförderung?
Die Schülerbeförderung hat vorrangig im Rahmen des öffentlichen Linienverkehrs zu erfolgen. Bei Nutzung des ÖPNV wird den berechtigten Schülerinnen und Schülern seit Mai 2023 das Deutschlandticket ausgestellt.
Die Fahrkosten für die Benutzung eines Privat-Kraftfahrzeuges können nur in Ausnahmefällen übernommen werden.
Voraussetzung für einen Transport mit einem Taxi ist ein Gutachten des Gesundheitsamtes.
Wie stelle ich den Antrag?
Wann ist der Antrag bewilligt?
Der Antrag gilt mit dem Übersenden bzw. der Aushändigung des Deutschlandtickets als bewilligt. Sie erhalten keinen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung.
Die Kreisverwaltung wird sich jedoch mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn noch Fragen offen sind oder die Fahrtkosten nicht übernommen werden können.
Wie bekomme ich die Fahrkarten?
Nach Antragstellung werden die Deutschlandtickets zu Beginn des neuen Schuljahres vom Sekretariat ausgehändigt bzw. per E-Mail oder Post verschickt. Bestehende Abos werden automatisch verlängert. Die Chipkarten und Handy-Tickets für das Deutschlandticket behalten in der Regel ihre Gültigkeit.
Wo und wie lange gelten die Fahrkarten?
Bei den ausgegebenen Fahrkarten handelt es sich um das Deutschlandticket. Sie sind bundesweit im Nahverkehr gültig.
Ein Umzug oder Schulwechsel ist uns in jedem Fall anzuzeigen! Falls die Berechtigung für das Deutschlandticket entfällt und keine Anzeige erfolgt, können die Kosten für das zu unrecht erhaltene Ticket durch die Kreisverwaltung zurückgefordert werden.
Wann ist ein neuer Antrag zu stellen?
Für die Grundschulen, Förderschulen und die Sekundarstufe I braucht ein Antrag nur einmal pro Schülerin oder Schüler und Schule gestellt werden. Die Deutschlandtickets werden zu Beginn eines neuen Schuljahres automatisch an die Schülerinnen und Schüler ausgehändigt bzw. versendet.
Für alle Schularten der Sekundarstufe II ist der Antrag für jedes Schuljahr neu zu stellen.
Ein erneuter Antrag ist immer dann erforderlich, wenn sich der Wohnsitz, die Schule oder die Beförderungsart ändert. Für nicht angezeigte Änderungen haben die Sorgeberechtigten die gegebenenfalls entstandenen Kosten zu tragen.
Wie wird das Deutschlandticket gekündigt?
Das Deutschlandticket verlängert sich grundsätzlich automatisch. Chipkarten und Handy-Tickets behalten auch im neuen Schuljahr ihre Gültigkeit. Daher sind Änderungen über den Wohnsitz, die Schule oder die Beförderungsart sind den zuständigen Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung Ahrweiler mitzuteilen. Das Deutschlandticket wird bei Wegfallen des Anspruchs durch die Kreisverwaltung gekündigt. Gegebenenfalls ausgehändigte Chipkarten sind zurückzugeben. Handy-Tickets brauchen nicht zurückgegeben werden.
Wie wird das Deutschlandticket ausgegeben?
Die Deutschlandtickets werden wahlweise als Handy-Ticket oder als Chipkarte ausgegeben. Bei der Antragstellung wird abgefragt, in welcher Form das Ticket ausgegeben werden soll.
In Ausnahmefällen kann die Ausgabeform eines bereits vorhandenen Deutschlandtickets gewechselt werden. Dies muss schriftlich beantragt werden. Hier finden Sie das entsprechende Formular.
Was mache ich beim Verlust des Deutschlandtickets?
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültigen Fahrausweis wird von den Beförderungsunternehmen als „Schwarzfahrt“ gewertet und in der Regel mit einem „erhöhten Beförderungsentgelt“ geahndet. Mehrkosten für dieses „erhöhte Beförderungsentgelt“ können von der Kreisverwaltung Ahrweiler nicht ersetzt werden.
Bei Verlust des Deutschlandtickets erfolgt die Ersatzausstellung gegen eine Gebühr von 20,00 € bei Handytickets und 35,00 € bei Chipkarten. Die Bestellung erfolgt direkt beim Verkehrsunternehmen. Die Gebühr wird mit den Personensorgeberechtigten abgerechnet.
Sie erhalten als Ersatz je nach Ursprungsantrag bei der Kreisverwaltung Ahrweiler entweder eine neue Chipkarte oder neue Zugangsdaten für das Handy-Ticket.
Für die Bestellung können Sie folgendes Online-Formular verwenden:
Wohin wende ich mich bei Beschwerden?
Bei Problemen oder Beschwerden zur Schülerbeförderung füllen Sie bitte das nachfolgende Beschwerdeformular aus. Bitte erfassen Sie alle Ihnen bekannten Daten. Das erleichtert die Bearbeitung Ihrer Beschwerde.
Das zentrales Beschwerdemanagement für den ÖPNV wird beim Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) geführt. Die eingehenden Beschwerden werden von dort an das zuständige Verkehrsunternehmen sowie die Kreisverwaltung Ahrweiler weitergeleitet.
Ansprechpartner bei den Verkehrsunternehmen:
VMR Verkehrsbetriebe Mittelrhein (Ahrweiler Verkehrs GmbH- AWV / Verkehrsbetriebe Rhein-Eifel-Mosel GmbH – VREM):
Brohltalstraße 2
56654 Brohl-Lützing
Telefon: 02633 42520
Fax: 02633 425222
E-Mail: info@verkehrsbetriebe-mittelrhein.de
DB-Rhein-Mosel Verkehrsgesellschaft:
Neversstr. 8
56068 Koblenz
0261/88438-31
regiobusmitte.koblenz1@deutschebahn.com
Verkehrsverbund:
Verkehrsverbund Rhein-Mosel
Schloßstraße 18-20
0261/30355-0
info@vrminfo.de
Aufsichtsbehörde:
Landesbetrieb Mobilität
Herrn Stefan Ackermann
Friedrich-Ebert-Ring 14-20
56068 Koblenz
Tel: 0261/3029-1611
Fax: 0261/29141-1158
E-Mail: Stefan.Ackermann@lbm.rlp.de