Vordrucke zum Thema Waffen
Hinweis:
Da in den meisten Fällen (Anträge WBK, Voreinträge, Erwerbsanzeigen) eine Überprüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers erforderlich ist, welche bis zu 4 Wochen betragen kann, können entsprechende Vorgänge nicht sofort abschließend bearbeitet werden.
Hier ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich und es wird empfohlen, die Anträge auf dem Postwege einzureichen.
- Anzeige erlaubnispflichtige Schusswaffen
- Anzeige über den Erwerb einer Schusswaffe
- Anzeige über das Überlassen einer Schusswaffe (Veräußerung) an einen Berechtigten
- Antrag Waffenbesitzkarte
- Antrag Europäischer Feuerwaffenpass
- Antrag „Kleiner Waffenschein„
- Schießerlaubnis
- Antrag Waffenschein
- Anzeige deaktivierte Waffen
- Erklärung zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
- Erklärung über den Verbleib von Erlaubnissen
- Erklärung über den Verbleib von Waffen
- Ersatzausstellung bei Dokumentenverlust
- Magazinanzeige
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Sport und Böllerschützen
- Antrag Erteilung, Änderung oder Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG
- Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen eines Kleinfeuerwerkes
- Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis beim sportlichen Schießen