Verlust des Führerscheins

CHECKLISTE

  • biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis
  • bei Diebstahl: Bestätigung einer polizeilichen Anzeige
  • bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung (bei der Führerscheinstelle zur Niederschrift abzugeben)

Falls der verloren gegangene Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde (rosa oder grauer „Lappen“) und die ausstellende Behörde nicht die KV Ahrweiler war, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt, welche von Ihnen telefonisch angefordert wird und der KV Ahrweiler per Fax, Mail oder Post zugesandt wird.

GEBÜHREN

  • 31,20 € bei Diebstahl
  • 61,90 € bei Verlust
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