Personenbeförderungsschein

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird benötigt, wenn ein Krankenwagen geführt wird, wenn in diesem entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in diesem Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist. Die FzF wird für fünf Jahre erteilt.

CHECKLISTE

Taxi:

  • für das KFZ erforderliche EU-/EWR-Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein)
  • 21. Lebensjahr vollendet
  • polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
  • ärztliche Untersuchung nach FeV
  • augenärztliche Untersuchung nach FeV
  • Leistungstest nach FeV
  • bei Ersterteilung und Verlängerung ab Erreichen des 60. Lebensjahres, auch wenn das 60. Lebensjahr während der Geltungsdauer vollendet wird: Leistungstest
  • seit mind. zwei Jahren im Besitz einer EU-/EWR-Fahrerlaubnisklasse B oder innerhalb der letzten fünf Jahre im Besitz dessen gewesen
  • Ortskenntnisprüfung für das Gebiet, wo Beförderungspflicht besteht (aktuell ausgesetzt)

Mietwagen:

  • für das KFZ erforderliche EU-/EWR-Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein)
  • 21. Lebensjahr vollendet
  • polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behördengemäß § 30 abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
  • ärztliche Untersuchung
  • augenärztliche Untersuchung
  • bei Ersterteilung und Verlängerung ab Erreichen des 60. Lebensjahres, auch wenn das 60. Lebensjahr während der Geltungsdauer vollendet wird: Leistungstest
  • seit mind. zwei Jahren im Besitz einer EU-/EWR-Fahrerlaubnisklasse B oder innerhalb der letzten fünf Jahre im Besitz dessen gewesen

Krankenwagen:

  • für das KFZ erforderliche EU-/EWR-Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein)
  • 19. Lebensjahr vollendet
  • polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behördengemäß § 30 abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
  • ärztliche Untersuchung
  • augenärztliche Untersuchung
  • bei Ersterteilung und Verlängerung ab Erreichen des 60. Lebensjahres, auch wenn das 60. Lebensjahr während der Geltungsdauer vollendet wird: Leistungstest
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • seit mind. einem Jahr im Besitz einer EU-/EWR-Fahrerlaubnisklasse B oder innerhalb der letzten fünf Jahre im Besitz dessen gewesen
  • Ortskenntnisprüfung am Ort des Betriebssitzes, wenn dieser mehr als 50.000 Einwohner hat (aktuell ausgesetzt)

GEBÜHREN

  • Ersterteilung: 43,90 €
  • Verlängerung: 38,00 €
MENU