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Freitag, 11. September 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 4 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Verbot von Tiertransporten in Drittländer sorgt für Erleichterung bei Amtstierärzten im Kreis

Landrat Dr. Jürgen Pföhler fordert eine bundes- und europaweite Regelung

In Rheinland-Pfalz sind lange Transporte von Wiederkäuern und Schweinen in Länder außerhalb der EU nicht mehr möglich. Das hat das Landesumweltministerium angeordnet. Der Erlass sorgt auch im Kreis Ahrweiler für Erleichterung. „Endlich gibt es Rechtssicherheit und eine verbindliche Regelung“, erklärt Landrat Dr. Jürgen Pföhler. „Unsere Bedenken wurden jetzt berücksichtigt.“ Im vergangenen Jahr hatte der Landrat in einem Brief an die zuständige Staatsministerin Ulrike Höfken bereits „unverzügliches Handeln und unmittelbare Maßnahmen auch auf Landesebene“ angemahnt.

Mit dem aktuellen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) sind mehr als achtstündige Transporte von Wiederkäuern und Schweinen in Nicht-EU-Länder (mit Ausnahme der Schweiz) verboten. Die zuständigen Kreisverwaltungen und das Landesuntersuchungsamt prüfen weiterhin bei allen anderen langen Tiertransporten innerhalb der EU, ob unterwegs die Tierschutzanforderungen eingehalten werden können. Dazu zählen zum Beispiel verlässliche Informationen zu den Beförderungszeiten oder zu Versorgungsstationen.

Die Amtstierärzte der Kreisverwaltung Ahrweiler stellen zuvor sogenannte Vorlaufatteste aus, die für den Transport von Tieren grundsätzlich notwendig sind. Das Vorlaufattest bescheinigt lediglich, dass die Tiere nicht krank sind und der Rinderstall seuchenfrei ist. Nur mit diesem Attest dürfen Rinder zur Sammelstelle in einem anderen Landkreis gebracht werden, von wo aus die Langzeittransporte starten. Diesem Landkreis obliegen dann die weiteren tierschutzrechtlichen Prüfungen.

2019 hatten sich die Amtstierärzte in Ahrweiler geweigert, die Vorlaufatteste für einen Transport von tragenden Rindern in den Iran auszustellen, weil sie befürchteten, dass auf dem Weg in bestimmte Drittländer gegen Tierschutzvorgaben verstoßen wird. Das Verwaltungsgericht Koblenz wie auch das Oberverwaltungsgericht entschieden jedoch, dass die Vorlaufatteste auszustellen sind: Tierschutzrechtliche Bedenken seien dabei nicht zu berücksichtigen, sondern allein tierseuchenrechtliche Anforderungen. Daran war auch der Kreis Ahrweiler gebunden.

Jetzt sind nur noch Transporte innerhalb der EU möglich. „Das ist für unsere Amtstierärzte eine Erleichterung, denn für diese Transporte gelten Vorschriften, die auch überwacht werden“, sagt Dr. Jürgen Pföhler. Die Entscheidung des MUEEF sei aber nur ein wichtiger Zwischenschritt: „Wir brauchen eine bundes- und europaweite Regelung“, fordert der Landrat. Denn noch setzen nicht alle EU-Mitglieder die langen Tiertransporte in Drittländer aus.

Kurz vor dem aktuellen Erlass des MUEEF erklärte bereits das Nachbar-Bundesland Nordrhein-Westfalen, dass die Abfertigung von langen Rindertransporten in Drittstaaten bis auf Weiteres verboten ist. Es gab Erkenntnisse, dass „einige Transporte nicht bis zum Bestimmungsort in Drittstaaten tierschutzkonform durchgeführt werden“. Auch Niedersachsen wies seine Behörden per Erlass an, Nutztiertransporte in Länder außerhalb der europäischen Union nicht mehr zu genehmigen. Das MUEEF schloss sich an.

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