Breadcrump

Donnerstag, 21. Oktober 2021

HINWEIS (Veröffentlichung vor 2 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Verbandsgemeinde Altenahr: Abkochgebot in Ahrbrück, Hönningen und Mayschoß aufgehoben

Das Abkochgebot für Trinkwasser wird in weiteren Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Altenahr teilweise mit sofortiger Wirkung aufgehoben:
Hierzu zählen Ahrbrück mit den Ortsteilen Brück und Pützfeld, Mayschoß und der Ortsteil Laach sowie Hönningen und der Ortsteil Liers. Hier kann das Trinkwasser aus dem Leitungsnetz ab sofort wieder uneingeschränkt verwendet werden.

Nachdem zahlreiche Laborkontrollen in diesen Versorgungsbereichen die geforderte Qualität nach der Trinkwasserverordnung bestätigt haben, wurde dem Antrag des Betreibers der Wasserversorgung, der SWB Regional GmbH, vom Gesundheitsamt zugestimmt. Die Desinfektion des Trinkwassers mit Chlor wird zunächst noch fortgesetzt.

In den Ortsgemeinden Altenburg, Kreuzberg und Reimerzhoven, Rech, Dernau, Dernau-Marienthal sowie Kirchsahr-Binzenbach und Kirchsahr-Burgsahr bleibt das Abkochgebot noch bestehen, weil dort durch weitere Proben mögliche Verunreinigungen noch ausgeschlossen werden müssen.

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