Verarbeitungsverzeichnis Druckansicht

Information nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

1. Bezeichnung des Verarbeitungsvorgangs

Fahrerlaubniswesen

2. Kontaktdaten Verantwortlicher

Kreisverwaltung Ahrweiler
Abteilung 3.2 - Verkehrswirtschaft / Jagd- und Waffenwesen
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tel: 02641/975 - 0
Mail: info@kreis-ahrweiler.de

3. Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter

Kreisverwaltung Ahrweiler
Datenschutz
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tel: 02641/975-207
Mail: datenschutzbeauftragter@kreis-ahrweiler.de

4. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

1. Erteilung, Umschreibung und Entzug von Fahrerlaubnissen
2. Erlaubnisse zur Personenbeförderung, Bestellung von Fahrerkarten
3. Feststellung, welche Fahrerlaubnisse und welche Führerscheine eine Person besitzt oder für welche sie eine Neuerteilung beantragen kann.
4. Beurteilung der Eignung, Befähigung oder Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen

5. Rechtsgrundlage(n) der Verarbeitung personenbezogener Daten

- Straßenverkehrsgesetz
- Straßenverkehrsordnung
- Fahrerlaubnisverordnung
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
- Fahrpersonalgesetz mit Verordnung
- Bei Nutzung des Online-Dienstes „Karteikartenabschrift“ zusätzlich: Einwilligung

6. Betroffene Personen

Fahrerlaubnisantragsteller. Fahrerlaubnisinhaber.

7. Betroffene Daten/Datenkategorien

Im örtlichen Fahrerlaubnisregister werden folgende Daten gespeichert
1. Persönliche Daten (Familiennamen, Geburtsnamen, sonstige frühere Namen, Vornamen, Ordens- oder Künstlername, Doktorgrad, Geschlecht, Tag und Ort der Geburt, Anschrift, Staatsangehörigkeit)
2. Erteilung und Registrierung (einschließlich des Umtausches oder der Registrierung einer deutschen Fahrerlaubnis im Ausland), Bestand, Art, Umfang, Gültigkeitsdauer, Verlängerung und Änderung der Fahrerlaubnis, Datum des Beginns und des Ablaufs der Probezeit, Nebenbestimmungen zur Fahrerlaubnis, über Führerscheine und deren Geltung einschließlich der Ausschreibung zur Sachfahndung, sonstige Berechtigungen, ein Kraftfahrzeug zu führen, sowie Hinweise auf Eintragungen im Fahreignungsregister, die die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen berühren
3. Daten über Versagung, Entziehung, Widerruf und Rücknahme der Fahrerlaubnis, Verzicht auf die Fahrerlaubnis, isolierte Sperren, Fahrverbote sowie die Beschlagnahme, Sicherstellung und Verwahrung von Führerscheinen sowie Maßnahmen bei Fahranfängern in der Probezeit und Verbote oder Beschränkungen, ein Fahrzeug zu führen.

8. Empfänger der Daten bzw. Kategorien von Empfängern

- Regelmäßig werden für die o.g. Zwecke Daten an das Kraftfahrtbundesamt übermittelt. Dort wird das Zentrale Fahrerlaubnisregister geführt.
- Weiterhin werden die erforderlichen Daten zur Herstellung eines Kartenführerscheines der Bundesdruckerei übermittelt.
- Die in den Fahrerlaubnisregistern gespeicherten Daten dürfen an die zuständigen Stellen übermittelt werden, die für die Verfolgung von Straftaten, für die Vollstreckung oder zum Vollzug von Strafen, für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden, soweit es um Fahrerlaubnisse, Führerscheine oder sonstige Berechtigungen, ein Fahrzeug zu führen, geht. Dies gilt nur, soweit dies zur Erfüllung der diesen Stellen obliegenden Aufgaben jeweils erforderlich ist.
- Auftragsverarbeiter (Fernwartung)
- Bei Nutzung des Online-Dienstes „Karteikartenabschrift“ zusätzlich: Landesbetrieb Daten und Information (LDI)

9. Übermittlung an Drittland

Nicht zutreffend

10. Dauer der Speicherung

- Erteilungsdaten werden dauerhaft gespeichert; die beigefügten Unterlagen regelmäßig 3 Jahre;
- Bei Fahreignungs- oder Befähigungsüberprüfungen ohne anschließenden Entzug der Fahrerlaubnis: Löschung der Daten nach abschließender Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens;
- Nach rechtskräftiger Entscheidung über den Entzug einer Fahrerlaubnis: 15 Jahre
- Bei Nutzung des Online-Dienstes „Karteikartenabschrift“ zusätzlich sieben Tage im Serviceportal (LDI)

11. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung insbesondere folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung, soweit die Voraussetzungen nach Art. 17 DSGVO zutreffen
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
  • Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

12. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Stand der Information: 2024-07-08