Verarbeitungsverzeichnis Druckansicht
Information nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
1. Bezeichnung des Verarbeitungsvorgangs
Kindeswohl
2. Kontaktdaten Verantwortlicher
Kreisverwaltung Ahrweiler
Abteilung 2.6 - Gesundheit
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tel: 02641/975 - 0
Mail: info@kreis-ahrweiler.de
3. Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter
Kreisverwaltung Ahrweiler
Datenschutz
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tel: 02641/975-207
Mail: datenschutzbeauftragter@kreis-ahrweiler.de
4. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
Aktive Hinwirkung auf die Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen für Kinder durch gesetzlich Erziehungsberechtigtte5. Rechtsgrundlage(n) der Verarbeitung personenbezogener Daten
Landeskinderschutzgesetz Rh.-Pf.6. Betroffene Personen
- Erziehungsberechtigte und ihre Kinder7. Betroffene Daten/Datenkategorien
- Adressdaten- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Familienstand
- Staatsangehörigkeit
- Religion
8. Empfänger der Daten bzw. Kategorien von Empfängern
- Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Zentralstelle Früherkennungsuntersuchungen- Abteilung 2.1 - Jugendamt der Kreisverwaltung
- Auftragsverarbeiter (Fernwartung)
9. Übermittlung an Drittland
entfällt10. Dauer der Speicherung
3 Jahre nach § 10 II Landeskinderschutzgesetz Rh.-Pf. (Hinweis: In einer Broschüre des Familienministeriums von Mai 2011 wird auf Seite 64 angeführt, dass die Gesundheitsämter verpflichtet sind, personenbezogene Daten zu einer Früherkennungsuntersuc11. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung insbesondere folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung, soweit die Voraussetzungen nach Art. 17 DSGVO zutreffen
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
- Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO
12. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Stand der Information: 2018-08-02