Verarbeitungsverzeichnis Druckansicht

Information nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

1. Bezeichnung des Verarbeitungsvorgangs

Leistungen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bzw. dem Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) - Online-Anträge (siehe weitere Anlage)

2. Kontaktdaten Verantwortlicher

Kreisverwaltung Ahrweiler
Abteilung 3.1 - Ordnungsangelegenheiten
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tel: 02641/975 - 0
Mail: info@kreis-ahrweiler.de

3. Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter

Kreisverwaltung Ahrweiler
Datenschutz
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tel: 02641/975-207
Mail: datenschutzbeauftragter@kreis-ahrweiler.de

4. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Zweck der Datenverarbeitung ist die nutzerorientierte Assistenz bei der Eingabe der erforderlichen Daten für die Beantragung von Leistungen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bzw. dem Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) sowie deren Übermittlung an die zuständige Behörde.

Die verfügbaren Online-Dienste decken im Einzelnen die folgenden Leistungen ab:

Für Personen aus Drittstaaten, die nach Deutschland eingereist sind:
- Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung,
- Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung,
- Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen,
- Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen,
- Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis)

Für Staatsangehörige der EU oder des EWR sowie deren drittstaatsangehörige Familienangehörige:
- Ausstellung der Daueraufenthaltsbescheinigung,
- Ausstellung der Aufenthalts- oder Daueraufenthaltskarte.

Darüber hinaus sind die Zwecke der Datenverarbeitung die Datenschutzkontrolle, die Datensicherung und die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes der Datenverarbeitungssysteme.

Die Ausländerbehörde erfasst Ihre personenbezogenen Daten, um im Rahmen der ihr gesetzlich Übertragenen Aufgaben über Ihr Anliegen entscheiden zu können (z. B. für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis) sowie für in diesem Zusammenhang stehende Auskünfte, Bescheinigungen, ordnungsrechtliche Anordnungen sowie deren Durchsetzung. Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt (Artikel 22 DSGVO).

5. Rechtsgrundlage(n) der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre Daten werden auf Grundlage der folgenden Vorschriften verarbeitet:
- Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e, Absatz 2 und 3 DSGVO,
- § 1 Absatz 1 OZG,
- § 86 AufenthG,
- § 14 VwVfG,
- Kapitel 2, Abschnitt 1, 3, 4 und 6 des AufenthG,
- § 81a AufenthG,
- § 4a Absatz 1, 2 und 6 FreizügG/EU,
- § 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 und 2 FreizügG/EU,
- § 8 Absatz 1 Nummer 3 FreizügG/EU,
- § 11 Absatz 1 FreizügG/EU i. V. m. § 86 AufenthG,
- § 12a FreizügG/EU,
- § 6 AZRG.

Soweit sensible Daten im Sinne des Artikel 9 Absatz 1 DSGVO verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g DSGVO.

Wenn Sie in Vertretung für eine Person auftreten, werden Ihre Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO verarbeitet.

6. Betroffene Personen

Antragsteller für Leistungen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bzw. dem Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)

7. Betroffene Daten/Datenkategorien

Familiennamen, Geburtsnamen, sonstige frühere Namen, Vornamen, Ordens- oder Künstlername, Aliasidentität, Doktorgrad, Geschlecht, Tag und Ort der Geburt, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Größe, Augenfarbe

8. Empfänger der Daten bzw. Kategorien von Empfängern

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an

Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung Bayern (AKDB)
Hansastraße 12-16
80686 München

als Auftragsverarbeiter des Verantwortlichen, um die Daten an die Ausländerbehörde übermitteln zu können.

Die Ausländerbehörde verarbeitet Ihre Daten weiter. Unter anderem werden Ihre Daten in einer Ausländerdatei gespeichert sowie zur Speicherung im Ausländerzentralregister an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als zuständige Registerbehörde übermittelt (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 AZRG). Ihre Daten werden zudem in weiteren Registern gespeichert, auf welche auch Behörden anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Zugriff haben (z. B. EURODAC-Datenbank, Visa-Informationssystem, Schengener Informationssystem).

Falls erforderlich und gesetzlich zulässig (z. B. um über Ihren Aufenthalt entscheiden zu können, den Leistungsmissbrauch öffentlicher Mittel zu verhindern, Sicherheitsbedenken zu prüfen, Ihre Integration zu fördern) werden Ihre personenbezogenen Daten weitergegeben an:
- das Bundesverwaltungsamt,
- das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
- andere Ausländerbehörden,
- den internen Bereich für IT-Infrastruktur und Service (im Falle der Behebung einer Störung ist der Zugriff auf personenbezogene Daten nicht auszuschließen),
- die Meldebehörden,
- die Sicherheitsbehörden,
- die Sozialleistungsträger,
- das Jobcenter,
- die Zollverwaltung,
- die Staatsanwaltschaft,
- sonstige Vollstreckungsbehörden,
- das Auswärtige Amt,
- Behörden anderer Staaten.

9. Übermittlung an Drittland

entfällt

10. Dauer der Speicherung

Ihre Antragsdaten werden im Online-Dienst für die Dauer der Sitzung bzw. bei Inaktivität für maximal 30 Minuten (Time-Out) temporär zwischengespeichert. Nach der Übermittlung Ihres Anliegens an die Ausländerbehörde oder einer Inaktivität von mehr als 30 Minuten werden Ihre Eingaben automatisch gelöscht.

Nach dem Versand Ihrer Daten an die Ausländerbehörde werden Ihre Daten dort so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen des Bundes und der Länder für die jeweilige Aufgabenerfüllung (u. a. ordnungsgemäße Aktenführung, Erfüllung von Dokumentationspflichten) erforderlich ist.

Im übrigen werden Ihre Daten in der Ausländerbehörde für die folgende Dauer gespeichert:
- bei Einbürgerung: 5 Jahre nach einer Einbürgerung,
- bei Wegzug: 10 Jahre nach dem Wegzug aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde,
- bei Tod: 5 Jahre nach dem Sterbetag,
- bei Ausweisung oder Abschiebung: 10 Jahre nach Ablauf des Befristungsdatums.

11. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung insbesondere folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung, soweit die Voraussetzungen nach Art. 17 DSGVO zutreffen
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
  • Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

12. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Stand der Information: 2023-01-02