Verarbeitungsverzeichnis Druckansicht
Information nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
1. Bezeichnung des Verarbeitungsvorgangs
Beistandschaften zur Vaterschaftsfeststellung und/oder Kindesunterhaltsrealisierung
2. Kontaktdaten Verantwortlicher
Kreisverwaltung Ahrweiler
Abteilung 2.1 - Jugend
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tel: 02641/975 - 0
Mail: info@kreis-ahrweiler.de
3. Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter
Kreisverwaltung Ahrweiler
Datenschutz
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tel: 02641/975-207
Mail: datenschutzbeauftragter@kreis-ahrweiler.de
4. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Beistand erhebt personenbezogenen Daten, um die Beistandschaft gerichtlich und außergerichtlich führen zu können. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch zu Statistikzwecken verarbeitet.5. Rechtsgrundlage(n) der Verarbeitung personenbezogener Daten
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) der DSGVO-EU i. V. m. § 68 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)sowie Regelungen des BGB.6. Betroffene Personen
- Minderjährige, Unterhalts- und Auskunftspflichtige nach den unterhaltsrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.- Mögliche Väter von Kindern, soweit die Vaterschaft nicht anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist.
7. Betroffene Daten/Datenkategorien
Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom Beistand verarbeitet:- Daten zur persönlichen Identifikation (zum Beispiel: Name und Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (optional), Staatsangehörigkeit, Beruf)
- Daten zur finanziellen Situation (zum Beispiel: Gehaltsabrechnungen, Einkommensbelege Selbstständiger, Steuerbescheide, Sozialleistungsbescheide, Bankverbindung)
- Soziodemographische Angaben (zum Beispiel: Geschlecht, Familienstand, Sorgerechtsregelungen)
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten (sogenannte "sensible Daten", zum Beispiel: Gesundheitsdaten) erheben wir ausschließlich wenn dies zur Bearbeitung (Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit) im Einzelfall notwendig ist.
8. Empfänger der Daten bzw. Kategorien von Empfängern
Wir achten darauf, dass nur diejenigen Personen und Stellen auf Ihre Daten zugreifen dürfen, die diese zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten benötigen. Wir sind zur Wahrung des Geheimnisses über allen personenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet. Nur wenn gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder wir zur Erteilung einer Auskunft befugt oder verpflichtet sind, dürfen wir Informationen über Sie weitergeben. Unter diesen Voraussetzungen werden personenbezogenen Daten folgendermaßen weiterverarbeitet und an weitere zuständige Stellen übermittelt:- Die im Verfahren erstellten Aus- und Einzahlungsdateien mit Ihren Bankverbindungsdaten werden in gesicherter elektronischer Form an die Kreiskasse übermittelt, um von dort aus die Zahlung auf das angegebene Empfängerkonto vorzunehmen oder Einzahlung anzunehmen.
- zuständige Sozialleistungsträger (zur Wohnsitz- bzw. Arbeitsstellenermittlung)
- an die Meldebehörde (Wohnsitzermittlung)
- anonymisiert an das Statistische Landes- und Bundesamt (statistische Erhebungen/Auswertungen)
- Gerichte zur gerichtlichen Durchsetzung der Unterhaltsansprüche oder Vaterschaftsfeststellung
- Bundeszentralregister (zur Aufenthaltsermittlung)
übermittelt.
Darüber hinaus können Ihre personenbezogenen Daten erhalten zum Beispiel:
- Ihre Bank
- Aufsichtsbehörden
- Bundes- und Landesrechnungshof
- ordentliche Gerichte und in Ausnahmefällen Strafverfolgungsbehörden (Daten Unterhaltspflichtiger)
Nur im Einzelfall werden besonders schutzwürdige Daten (z.B. medizinische Daten) zur Beurteilung Ihrer unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit erhoben/übermittelt.
- Auftragsverarbeiter (Fernwartung)
9. Übermittlung an Drittland
In Einzelfällen können Daten zur Vaterschaftsfeststellung oder Unterhaltsrealisierung an Behörden und Gerichte in Drittländern weitergegeben werden.10. Dauer der Speicherung
Maximal 10 Jahre nach Volljährigkeit der betreuten Person.Grundsätzlich werden Daten nicht länger gespeichert, als sie für die jeweiligen Verarbeitungszwecke benötigt werden. Im Anschluss werden sie gelöscht, es sei denn, ihre befristete Aufbewahrung ist weiterhin notwendig. Dies kann der Fall sein, wenn gesetzliche Aufbewahrungsfristen erfüllt werden müssen. Diese können zum Beispiel aus der Bundes- oder Landeshaushaltsordnung oder der Abgabenordnung rühren.
11. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung insbesondere folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung, soweit die Voraussetzungen nach Art. 17 DSGVO zutreffen
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
- Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO
12. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Stand der Information: 2019-01-18