Mittwoch, 22. April 2026
Umstrukturierung von Rebflächen: Antragsverfahren Teil 1 2026 für Rebpflanzungen
Ab Montag, 4. Mai 2026, können Winzerinnen und Winzer Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2027 stellen. Die Antragsfrist endet am 1. Juni 2026. Darauf weist die Kreisverwaltung Ahrweiler hin.
In Teil 1 müssen alle Flächen beantragt werden, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst des Antragsjahres Teil 1 oder bis zum Frühjahr des darauffolgenden Jahres gerodet werden sollen. Dies gilt auch für Flächen, die in Flurbereinigungsverfahren gerodet werden. Ebenfalls sind unbestockte Flächen, die mit Genehmigungen auf Wiederbepflanzung bestockt werden sollen, in Teil 1 zu melden.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die Rodebescheide aus den Vorjahren ihre Gültigkeit verlieren, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen dann erneut beantragt werden. Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden. Im Antrag Teil 1 muss verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung gewählt werden. Weitere Details können dem entsprechenden Merkblatt auf der Webseite des Ministeriums entnommen werden.
Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2 in der entsprechenden Maßnahme, die im Antrag Teil 1 angezeigt wurde. Hier können nur Flächen beantragt werden, die bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden. Die Fertigstellung der Pflanzung und der Unterstützungsvorrichtung muss in 2027 spätestens zum 30. Juni 2027 (einzige Frist) erfolgt sein, da eine Auszahlung des Zuschusses aufgrund des Auslaufens der gegenwärtigen Förderperiode nur bis zum 15. Oktober 2027 erfolgen kann. Später gemeldete und fertiggestellte Vorhaben können nicht gefördert werden.
Die Kreisverwaltung empfiehlt, Anträge digital über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zu stellen. Dieses findet sich
online unter https://www.lwk-rlp.de/weinbau/wip.
Die Antragsformulare und das Merkblatt sind auch über die Internetseite des MWVLW verfügbar unter https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/. Es empfiehlt sich, das Merkblatt vor der Antragstellung aufmerksam zu lesen, um die Antragstellung zu erleichtern und Fehler zu vermeiden.
Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragstellerinnen und Antragssteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung erfolgt voraussichtlich im Oktober durch die Kreisverwaltung.
