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Donnerstag, 4. März 2021

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Übernahme von Schülerfahrkosten online beantragen

Wer einen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten stellen möchte, kann dies schnell und unbürokratisch, jederzeit und von überall online erledigen. Der Online-Antrag steht unter https://www.kreis-ahrweiler.de/schuelerbefoerderung/ auf der Homepage der Kreisverwaltung zum Download bereit und soll auch über die Homepages der Schulen verlinkt werden.

Der Landkreis Ahrweiler übernimmt Schülerfahrkosten gemäß dem rheinland-pfälzischen Schulgesetz. Die Schülerbeförderung erfolgt in der Regel im Öffentlichen Personennahverkehr durch Bereitstellung von Fahrkarten. Bei Überschreitung einer bestimmten Länge des Schulwegs ist diese auf Antrag kostenfrei. Grundsätzlich ist eine Übernahme der Fahrkosten für Schülerinnen und Schüler der Grund- und Förderschulen sowie der weiterführenden Schulen möglich. Ab der Klassenstufe 11 (Sekundarstufe II) ist die Übernahme der Schülerfahrkosten einkommensabhängig.

Der Online-Service erleichtert nicht nur die Beantragung auf Übernahme der Schülerfahrkosten, sondern auch die anschließende Bearbeitung durch die Servicestelle der Kreisverwaltung.

Weitere Informationen zum Thema Schülerbeförderung unter www.kreis-ahrweiler.de oder bei Petra Juchem, Abteilung 4.1, Telefon 02641/975-332 oder per E-Mai petra.juchem@kreis-ahrweiler.de.

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