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Dienstag, 19. Dezember 2023

Temporäre Schulsozialarbeit wird über Spendenmittel finanziert

Unterstützung für Schulen im Aufbaugebiet wird ausgeweitet

Die Covid-19-Pandemie und die Flutkatastrophe haben sich auf das Leben vieler junger Menschen ausgewirkt. Beide Ereignisse stehen in engem Zusammenhang mit einem Anstieg von Fehltagen wie auch der Zunahme an Hilfen zur Erziehung aus dem Bereich des Jugendamts. Krankheitssymptome wie psychosomatische Beschwerden oder angespannte finanzielle Situationen in der Familie schlagen sich auch im schulischen Kontext nieder. Eine entsprechende Schulsozialarbeit, die Unterstützung leisten kann, wird im Kreis Ahrweiler an Grundschulen und an weiterführenden Schulen, die zur Berufsreife führen, vorgehalten. Für Gymnasien gilt dies jedoch nicht. Da die konzeptionellen Grundlagen des Kreises bislang keine Förderung vorsehen und eine solche auch durch Landesmittel ausgeschlossen ist, können ab Januar 2024 bereits bewilligte Spendengelder für eine entsprechende Unterstützungsleistung verwendet werden. Das beschloss der Kreis- und Umweltausschuss (KUA) in seiner letzten Sitzung im Jahr 2023.

Mit der Zustimmung des KUA können nicht abgerufene Mittel in Höhe von 60.000 Euro umgewidmet und dadurch eine Vollzeitstelle „temporäre Schulsozialarbeit“ für elf Monate finanziert werden. Es entstehen keine neuen Aufwendungen, da das Geld für die Schuldnerberatung des Jugend-Hilfe-Vereins (JHV) reserviert war.

„Wir sind dem Jugend-Hilfe-Verein dankbar für die Bereitschaft, die es uns erst ermöglicht, diese wichtig Unterstützungsleistung anbieten zu können“, betont Landrätin Cornelia Weigand.

„Dadurch zeigt sich auch die gute Zusammenarbeit zwischen den sozialen Trägern wie auch der Verwaltung“, ergänzt Siglinde Hornbach-Beckers, Fachbereichsleiterin Jugend, Soziales und Gesundheit bei der Kreisverwaltung.

Anstoß der Initiative gab das Are-Gymnasium an seinem derzeitigen Interimsstandort in der Gemeinde Grafschaft. Vor dem Hintergrund der besonderen Situation im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Flutkatastrophe meldete die Schulleitung gegenüber der Verwaltung einen Bedarf an Schulsozialarbeit an. Die Kreisverwaltung führte daraufhin eine Abfrage bei den Schulträgern und -leitungen im Aufbaugebiet durch, die über eingeschränkte oder keine derartige Unterstützung verfügen. Alle betreffenden Schulen haben dabei Interesse bekundet. In Abstimmung mit den Trägern Malteser Hilfsdienst e. V., Jugend-Hilfe-Verein, Haus der offenen Tür (HoT) Sinzig sowie den Schulträgern und -leitungen entwickelte die Verwaltung daraufhin ein Konzept für ein zusätzliches temporäres Angebot der Schulsozial im Aufbaugebiet.

„Das ist ein hervorragendes Beispiel für den guten Austausch, den wir mit den Schulleitungen pflegen“, so Weigand weiter. „Durch solche Kooperationen mit verschiedenen Akteuren, wie in diesem Fall, können wir im Kreis gemeinsam Ziele erreichen, die rein formell auf den ersten Blick nur schwer umsetzbar erscheinen.“

Ab dem 1. Januar 2024 ist der Malteser Hilfsdienst e. V. bereit, zunächst befristet für 1,5 Jahre Ressourcen für die Schulsozialarbeit an Schulen im Sozialraum Sinzig und Gymnasien in Kreisträgerschaft zur Verfügung zu stellen. Zudem trägt der Verein die entstehenden Kosten vollumfänglich. Eine zusätzliche Stelle soll beim JHV für Schulen im Aufbaugebiet befristet für den gleichen Zeitraum eingerichtet werden. Dafür können Mittel aus dem „Unterstützungsprogramm für Schulen im Schuljahr 2023/2024“ des Landes Rheinland-Pfalz für den Zeitraum ab Januar bis Ende Juli 2024 beantragt werden. Ab August 2024 greift ein Teil der bisher nicht abgerufenen Spendenmittel des JHV. Die verbleibenden Mittel stehen weiterhin für die Schuldnerberatung zur Verfügung.

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