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Donnerstag, 8. August 2019

HINWEIS (Veröffentlichung vor 5 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Seuchengefahr: Veterinäramt erinnert an Registrierungs- und Impflicht für Geflügel

In Belgien und Luxemburg ist im vergangenen Jahr in mehreren Geflügelhaltungen die Newcastle-Krankheit ausgebrochen, eine Virusinfektion, die vor allem Hühner und Puten betrifft. Dadurch besteht auch für deutsche Bestände eine erhöhte Infektionsgefahr. Das Kreisveterinäramt weist deshalb die Halter auf die generelle Registrierungspflicht von Geflügelbeständen und die Impfpflicht von Hühnern und Truthühnern hin.

Auch eine Hobbyhaltung von Federvieh wie Hühner, Puten, Enten, Gänsen und Tauben ist aus Gründen des Seuchenschutzes beim Veterinäramt anzumelden – selbst wenn es sich nur um einige wenige Tiere handelt. Ein Formular hierfür steht unter www.kreis-ahrweiler.de > Bürgerservice > Veterinär und Lebensmittel > Vordrucke zum Download zur Verfügung.

Bei der Newcastle-Krankheit handelt es sich um eine hochansteckende, tödlich verlaufende Viruskrankheit bei Hühnern und Puten. Zur vorbeugenden Bekämpfung der Seuche besteht für Hühner und Truthühner daher eine Impfpflicht. Die Krankheit ist für den Menschen ungefährlich. Fleisch und Eier betroffener Tiere können bedenkenlos verzehrt werden.

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