Dienstag, 21. Januar 2025
Service ohne Vor-Ort-Termin: Leistungen rund um die Jagd digital beantragen
Im Rahmen der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) arbeitet die Kreisverwaltung stetig daran, die Service-Leistungen für Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln.
Nun sind weitere Leistungen freigeschalten worden. Folgende Anträge an das Kreisveterinäramt können ab sofort online gestellt werden:
- Erlaubnis zur Entnahme von Proben zur Trichinenuntersuchung: Jägerinnen und Jäger benötigen eine Erlaubnis, wenn sie die Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen wollen.
- Wildmarken und -ursprungsscheine: Jägerinnen und Jäger, die von ihnen erlegte Tiere als Lebensmittel verwenden oder an andere abgeben möchten, benötigen Wildmarken und -ursprungsscheine, um die entsprechenden Trichinenuntersuchung anzumelden und kennzeichnen zu können.
- Anmeldung zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen: Eine Trichinenprobe muss mit dem dazugehörigen Wildursprungsschein bei der zuständigen Behörde abgegeben werden. Der Wildursprungsschein beinhaltet Informationen zum Wild und zur Jägerin oder zum Jäger.
Die Online-Beantragung stellt lediglich eine Alternative dar. Die Antragsstellung ist weiterhin telefonisch oder per E-Mail beim Kreisveterinäramt möglich.
Schon länger verfügbar sind weitere Online-Leistungen im Jagdwesen, beispielsweise die Erteilung eines Jagdscheins oder einer Waffenerlaubnis. Einen Überblick über das gesamte Online-Angebot finden Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter https://kreis-ahrweiler.de/verwaltung/buerger-service/.
