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Donnerstag, 26. März 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 4 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Schornsteinfegern weiter Zugang gewähren

Vorbeugender Brandschutz auch in Zeiten von Corona unerlässlich

Schornsteinfeger bleiben auch in Zeiten des Coronavirus grundsätzlich zur Erledigung ihrer Aufgaben und zur Überwachung der vorgegebenen Fristen verpflichtet. Auch die gesetzlich begründeten Eigentümerpflichten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und anderen Vorschriften werden aufgrund der aktuellen Lage von Corona grundsätzlich nicht außer Kraft gesetzt. Darauf weist die Kreisverwaltung Ahrweiler hin.

Die Arbeiten sind in Hinblick auf die Gefahr für die öffentliche Sicherheit (Brandschutz) und Ordnung, den Nachbarschutz aber auch den eigenen Schutz vor Brand und Vergiftung unbedingt notwendig.

Nur in begründeten Fällen können notwendige Arbeiten zunächst, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, verschoben werden. Dies gilt für den Fall, dass ein Haus- oder Wohnungsinhaber am Corona-Virus erkrankt ist oder ein begründeter Verdachtsfall besteht, etwa weil dieser aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist und Symptome zeigt. Allein der Hinweis des Kunden auf die Epidemie und die Angst vor einer Ansteckung reichen zur Verwehrung des Zutritts nicht aus. Dies gilt auch für Risikogruppen, etwa ältere oder kranke Menschen.

Der Kreisverwaltung Ahrweiler als Untere Aufsichtsbehörde für das Schornsteinfegerwesen bittet darum, den Schornsteinfegern ihre Arbeit, gerade in diesen außergewöhnliche Zeiten, nicht unnötig zu erschweren. Die Bezirksschornsteinfeger sollen ihre Tätigkeit im vorbeugenden Brandschutz fortführen können und im Einzelfall in Abstimmung mit den Betroffenen entscheiden, ob die Arbeiten im Rahmen des rechtlich Zulässigen verschoben werden können.
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter www.kreis-ahrweiler.de > Bürgerservice > Bauen > Schornsteinfeger.

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