Freitag, 3. Juli 2026

Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners – worauf es zu achten gilt

Die Kreisverwaltung Ahrweiler weist auf das in diesem Jahr verstärkte Auftreten des Eichenprozessionsspinners („Thaumetopoea processionea“) hin und informiert über den sachgerechten Umgang mit den Raupen.

Der Eichenprozessionsspinner ist ein heimischer Nachtfalter, der im voll entwickelten Stadium für den Menschen ungefährlich ist. Die derzeit auftretenden Raupen befinden sich jedoch in einem Entwicklungsstadium, in dem sie zahlreiche feine Brennhaare ausbilden. Diese dienen dem Schutz vor Fressfeinden, können beim Menschen jedoch Hautreizungen, Atembeschwerden sowie allergische Reaktionen hervorrufen. Typische Beschwerden nach Kontakt mit den Brennhaaren sind insbesondere stark juckender Hautausschlag, Rötungen, Bindehautreizungen sowie Reizungen der Atemwege mit Hustenreiz.

Aus diesem Grund sollte der direkte Kontakt zu Raupen sowie zu Gespinsten in Eichenbäumen unbedingt vermieden werden. Auch Haustiere sind von den Raupen und deren Gespinsten fernzuhalten. Bei einem vermuteten Kontakt sollten betroffene Hautstellen nicht gerieben oder gekratzt werden, um eine weitere Ausbreitung der Brennhaare zu vermeiden.

Vorkommen des Eichenprozessionsspinners im öffentlichen Raum oder mit möglichen Auswirkungen auf diesen sollten dem jeweils zuständigen Ordnungsamt gemeldet werden. Im Siedlungsbereich wird Grundstückseigentümerinnern und eigentümern empfohlen, geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners zu ergreifen. In der freien Landschaft ist eine großflächige Bekämpfung in der Regel nicht zielführend. In diesem Zusammenhang kann es temporär zu Sperrungen von Rad- und Wanderwegen kommen. Entsprechende Absperrungen und Beschilderungen sind unbedingt zu beachten.

Für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind grundsätzlich die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verantwortlich. Von einer eigenständigen Entfernung der Nester wird ausdrücklich abgeraten. Das mechanische Entfernen der Gespinste sollte ausschließlich durch Fachfirmen erfolgen, da hierbei Brennhaare aufgewirbelt werden können und eine erhöhte Gesundheitsgefahr besteht. Sollte es dennoch zu einem Kontakt mit den Brennhaaren kommen, sind umgehend geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Betroffene sollten die Kleidung wechseln und diese gründlich waschen. Darüber hinaus wird empfohlen, ausgiebig zu duschen und die Haare zu reinigen. Bei stärkeren Beschwerden oder allergischen Reaktionen ist unverzüglich eine ärztliche Abklärung erforderlich.