Breadcrump

Mittwoch, 27. Mai 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 4 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Rebpflanzungen so früh wie möglich melden

Auszahlung der Zuschüsse ist auch mit Vorlage einer Bankbürgschaft möglich

Die Kreisverwaltung verschickt in Kürze die Formulare, mit denen die Pflanzungen und Fertigstellungen der Rebanlagen für dieses Jahr gemeldet werden können. Anschließend werden Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt. Die Kontrollen sollen in diesem Jahr früher stattfinden. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.

Deswegen werden alle Antragsteller, die ihre Maßnahme bereits abgeschlossen haben, gebeten, ihre Fertigstellungsmeldung so bald wie möglich bei der Kreisverwaltung abzugeben. Alle Bedingungen und Forderungen laut Richtlinie 2020 (Seite 13, 14) und Checkliste (letzte Seite) gelten weiter uneingeschränkt und sind zu beachten. Die dazugehörige Richtlinie kann über die Internetseite des Landesministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau eingesehen werden (https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/) Die Fertigstellungsmeldung kann auch online über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erfolgen.

Für Antragsteller, die ihre Rebpflanzungen noch nicht abschließen können, jedoch eine Auszahlung bereits spätestens 15.10.2020 wünschen, wird in diesem Jahr die Vorlage einer Bankbürgschaft ermöglicht. Die Antragsteller erhalten eine Information über die Höhe der Bürgschaft. Die unbefristete Bürgschaft der Hausbank muss der Kreisverwaltung bis zum 30. Juni 2020 vorgelegt werden. Aufgrund der Bürgschaft können dann 80 Prozent des beantragten Zuschusses ausgezahlt werden.

Auskunft bei der Kreisverwaltung Ahrweiler erteilt Sonja Axeler, Tel. 02641/975-296, sonja.axeler@kreis-ahrweiler.de

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