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Mittwoch, 2. September 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 4 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Rebflächen umstellen: Winzer können jetzt Anträge stellen

Winzer können jetzt ihre Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2021 stellen. Darauf macht die Kreisverwaltung aufmerksam. Noch bis zum 30. September läuft die Frist für den ersten Teil des Antragsverfahrens für den Zeitraum Frühjahr 2021.

Die Antragsfrist gilt für Flächen, die im Frühjahr 2021 gerodet werden sollen und ist auch für Flächen in Flurbereinigungsverfahren möglich. Rodungsbescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen bis zum Beginn des neuen Antragszeitraums nicht gerodet worden sind. Diese Flächen müssen dann erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, wenn für diese eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung beziehungsweise eine Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist.

Für den Antrag müssen Winzer Unterlagen einreichen, die den IST-Zustand der Fläche belegen. Dazu gehören zum Beispiel Informationen zu Rebsorten, der Unterlage, der Größe der bestockten Fläche und der Anzahl der Zeilen. Nach einer Kontrolle vor Ort erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung für den jetzt gestellten Antrag erfolgt voraussichtlich Anfang Dezember.

Der zweite Teil des Antragsverfahrens beginnt im Januar nächsten Jahres. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die bereits im ersten Teil des Antragsverfahrens aufgeführt worden sind und für die ein positiver Rodungsbescheid erteilt wurde. Die Kreisverwaltung empfiehlt, den Antrag über das Weinbauinformationsportal (WIP) unter www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/ der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz direkt am Computer auszufüllen.

Weitere Informationen unter www.kreis-ahrweiler.de > Bürgerservice > Landwirtschaft & Weinbau oder bei Sonja Axeler, Tel. 02641/975-296 , E-Mail sonja.axeler@kreis-ahrweiler.de

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