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Donnerstag, 30. April 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 4 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Rebflächen umstellen: Winzer können Anträge stellen

Winzer können ihre Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2021 stellen. Darauf macht die Kreisverwaltung Ahrweiler aufmerksam. Vom 4. Mai bis 2. Juni läuft die Antragsfrist für den Zeitraum Frühjahr 2020, für den Herbst gilt der Zeitraum 1. bis 30. September.

Diese Antragsfristen gelten für den 1. Teil des Antragsverfahrens. Das betrifft jene Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren, die im Herbst 2020 oder im Frühjahr 2021 gerodet werden sollen. Rodungsbescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen bis zum Beginn dieses neuen Antragszeitraums nicht gerodet worden sind. Die Flächen müssen dann erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung beziehungsweise Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist. Für den Antrag müssen Winzer Unterlagen einreichen, die den IST-Zustand der Fläche belegen. Dazu gehören zum Beispiel Informationen zu Rebsorten, der Unterlage, der Größe der bestockten Fläche und der Anzahl der Zeilen. Nach einer Kontrolle vor Ort erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Der Rodungsbescheid geht den Antragstellern im September (Frühjahrsantrag) oder Anfang Dezember (Herbstantrag) zu. Der zweite Teil des Antragsverfahrens beginnt im Januar des geplanten Pflanzjahres. Dann können Winzer Förderung für die Neubepflanzung der Flächen beantragen, die in Teil 1 aufgeführt wurden und für die ein positiver Rodungsbescheid erteilt wurde.

Die Antragsformulare und das Merkblatt stehen nicht mehr in Papierform zur Verfügung. Es empfiehlt sich daher, den Antrag über das Weinbauinformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz auszufüllen: https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/

Weitere Informationen erteilt die Kreisverwaltung Ahrweiler, Sonja Axeler: 02641/975-296, E-Mail Sonja.Axeler@kreis-ahrweiler.de

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